Rund 40 % der Jugendlichen in Österreich erlernen
nach Beendigung der Pflichtschule einen gesetzlich anerkannten Lehrberuf.
Sie erwerben damit eine vollständige berufliche Qualifikation.
Der Zugang zur Lehre ist an keinen bestimmten Schulabschluss gebunden.
Die Ausbildung in einem Lehrberuf steht grundsätzlich allen
Jugendlichen offen, die die neunjährige Schulpflicht abgeschlossen
haben.
Neben der Lehre kann berufliche Erstausbildung auch in Vollzeitschulen
erworben werden. Zu nennen sind die berufsbildenden mittleren Schulen
(zB Technische und Gewerbliche Fachschulen, Handelsschulen, Schulen für
wirtschaftliche Berufe), die berufsbildenden höheren Schulen (zB
Höhere Technische und Gewerbliche Lehranstalten, Handelsakademien,
höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, Höhere
Lehranstalten für Tourismus) und die Schulen im Gesundheitswesen.
Die duale Ausbildung in der Lehre: Ausbildung im
Betrieb und in der Berufsschule
Die Ausbildung in der Lehre unterscheidet sich wesentlich
von der beruflichen Ausbildung in Vollzeitschulen:
- Die Ausbildung findet an den zwei Lernorten Betrieb
und Berufsschule statt. Der Lehrling steht in einem
Ausbildungsverhältnis mit seinem Lehrbetrieb und ist gleichzeitig
Schüler einer Berufsschule.
- Die betriebliche Ausbildung umfasst den größten Teil der
Lehrzeit.
- Die Abschlussprüfung am Ende der Lehrzeit wird von Berufspraktikern
abgenommen. Das Schwergewicht der Abschlussprüfung liegt auf den
praktischen Fertigkeiten und Kenntnissen, die für den Beruf erforderlich
sind.
2- bis 4jährige Lehrzeiten
Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der Ausbildung zwischen zwei
und vier Jahren. Wenn u.a. bereits berufsspezifische Ausbildungen
in verwandten Lehrberufen oder in fachlich einschlägigen
schulischen Ausbildungen erworben wurden, wird die Lehrzeit
verkürzt.
Im Ausland erworbene facheinschlägige Ausbildungen können ebenfalls
angerechnet werden.
|