Im österreichischen Lehrlingssystem werden die Lehrlinge
in eigenständig definierten Lehrberufen ausgebildet, die bundesgesetzlich
anerkannt und geregelt sind.
Alle gesetzlich anerkannten Lehrberufe sind in der Lehrberufsliste
festgelegt. In dieser Liste werden auch die Lehrzeitdauer und die Verwandtschaft
zu anderen Lehrberufen samt Anrechnung von Lehrzeiten geregelt.
Zurzeit gibt es 263 anerkannte Lehrberufe. Die derzeit
eingerichteten Lehrberufe sind im Anhang aufgelistet.
Für jeden einzelnen Lehrberuf erlässt der Wirtschaftsminister
eine Ausbildungsordnung. Sie ist für die Ausbildung
in den Lehrbetrieben verbindlich.
In jeder Ausbildungsordnung wird das spezifische Berufsbild
des Lehrberufs festgelegt. Das Berufsbild enthält in einem nach Lehrjahren
gegliederten Katalog die beruflichen Grundkenntnisse, Kenntnisse
und Fertigkeiten, die während der betrieblichen
Ausbildung zumindest vermittelt werden. Seit einigen Jahren wird
bei neu geregelten Lehrberufen neben dem Berufsbild auch ein Berufsprofil
formuliert. Es gibt in einer kurzen Aufzählung die beruflichen Anforderungen
an, die der fertig ausgebildete Lehrling erfüllen kann.
Durch das Berufsprofil und das Berufsbild wird ein enger Zusammenhalt
mit dem entsprechenden Lehrplan der fachlichen Berufsschule
sichergestellt.
In vielen Berufen wird das Berufsbild durch Ausbildungsleitfäden
und -materialien ergänzt.
Beispiel für eine Ausbildungsordnung.
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