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Grundprinzip der RNV ist die Gleichrangigkeit der Gesellschafter, unabhängig von der unterschiedlichen Höhe ihrer Beteiligung und ihrer Stimmrechte.
Betriebsbedingte Kündigungen in Folge der RNV-Bildung werden dabei jedoch ausgeschlossen.
Beschäftigungseffekte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben sich durch
Insourcing von Dienstleistungen für die RNV oder
die Allianzgesellschaften.
Die Gleichrangigkeit spiegelt sich auch in der Zusammensetzung des 18 Personen umfassenden Aufsichtsrats: Von den zwölf auf die Gesellschafter entfallenden Sitzen stehen jeder Stadt drei und für ein Verkehrsunternehmen ein weiterer Sitz zu. Entsprechend der bestellten Verkehrsleistung überlassen die Mutterunternehmen Arbeitnehmer an die RNV.
Unternehmenssitz der RNV ist Mannheim, jedoch werden Mitarbeiter des Unternehmens auch an anderen Standorten tätig sein. Aber wo auch immer die Mitarbeiter für die RNV ihren Dienst versehen: Sie machen die Menschen in der Region mobil. In einem leistungsfähigen und wettbewerbsfähigen Unternehmen.