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gebuehren | gebuehrenbefreiung

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Gebühren

Das Einmaleins der Gebührenbefreiung

Ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten (ehemals Telefonbefreiung) kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit gestellt werden.

Allerdings:
Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren setzt voraus, dass Ihr Fernseh- und/oder Radiogerät bereits angemeldet wurde und sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet.
Die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ist an gewisse Konzessionäre (Telefonanbieter) gebunden. (Die Links zu den Konzessionären öffnen in einem neuem Fenster) Wir haben für Sie eine genaue Liste erstellt, mit deren Hilfe Sie herausfinden können, ob für Sie Anspruch auf Gebührenbefreiung bzw. Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten besteht bzw. was zu beachten ist:

Die Befreiungs-Checkliste

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Service-Hotline 0810 00 10 80 und beim Kundendienst in den GIS Service-Centern
SERVICE HOTLINE

0810 00 10 80

Mo-Fr 8.00-21.00 Uhr
Sa 9.00-17.00 Uhr
Fax 05 0200 300
gis.office@orf-gis.at
Service Hotline 0810 00 10 80
Montag bis Freitag von 8.00 bis 21.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Telefax 05 0200 300
E-Mail gis.office@orf-gis.at
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