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Altkatholische Bestattung
Altkatholische Bestattung

Für die Altkatholische Kirche ist die Bestattung ein Dienst der Menschlichkeit und Barmherzigkeit. Nackte bekleiden, Hungrige speisen, Durstige tränken, Fremde beherbergen, Gefangene besuchen, Kranke betreuen und begleiten sind wie das Begraben von Toten leibliche Werke der Barmherzigkeit.
Das christliche Trauergeleit ist darüber hinaus ein Dienst des Trostes, des Dankes, der Fürbitte und der Liebe. Es richtet sich vor allem an die trauernden Hinterbliebenen.
Der/die Verstorbene steht vor Gott. Gott allein weiß, was er/sie geglaubt, gehofft, geliebt und gelitten, worum er/sie gerungen hat und was ihm/ihr  im Leben nicht gelungen ist.
„Was du Gutes getan und Schweres getragen hast, das verwandle dir Gott in ewige Freude“, heißt es in einem Totengebet.
So wird den Hinterbliebenen trostvoll verkündet, dass im Tod kein Leben aufhört und dass Glaube, Hoffnung und Liebe über die Grenze des Todes hinausreichen. Vor allem kann die Liebe nicht begraben werden, sie ist ja die Brücke zwischen Diesseits und Jenseits, zwischen Himmel und Erde, dem Land der Lebenden und der Toten.
Von daher gewährt die Altkatholische Kirche auch den Angehörigen von Menschen „ohne Bekenntnis“, näherhin von getauften, aber aus der Kirche ausgetretenen Verstorbenen ebenfalls ein christliches Trauergeleit.
Oft berichten die Angehörigen im Trauergespräch, dass ihr/e liebe/r Verstorbene/r ja nicht von Gott weggegangen ist.
Der erklärte Wille eines Verstorbenen ist dagegen in jedem Fall zu respektieren, wenn er z.B. ausdrücklich ein christliches Begräbnis im Testament ausgeschlossen hat.
Sterbebegleitung ist  in unserem kirchlichen Sinne Lebensbegleitung. Kranke und Sterbende sind in besonderer Weise auf den segensvollen Zuspruch und auf die heilende Nähe angewiesen. So kennt die Altkatholische Kirche das heilende und berührende Sakrament der Salbung (Stirn und Hände des Kranken). Nichts fürchten Sterbende mehr als allein gelassen werden, und die daraus resultierenden seelischen und leiblichen Schmerzen.
An der Hand und im Arm des geliebten und vertrauten Menschen sterben zu dürfen, ist etwas anderes als durch die Hand eines Menschen zu sterben.
Aktive Sterbehilfe lehnt die Altkatholische Kirche somit entschieden ab.
Geboren werden und Sterben sind vielmehr menschliche und natürliche Grundbedingungen des Lebens und sind als solche der menschlichen Kultur unterworfen. Eine Gesellschaft, die den Tod verdrängt und verleugnet, die Tote als Entsorgungsfälle ansieht, hat eine Stück weit die mitmenschliche Solidarität verloren.
In allen Völkern und Kulturen gibt es Bestattungsriten und den Totenkult, d.h. die Achtung vor den Toten und den respektvollen Umgang mit ihnen. Man wusste sich immer über den Tod hinaus mit den Verstorbenen verbunden und sah für sie bestimmte (Tabu-)Plätze, heilige Zonen und Bestattungsorte vor. Man wähnte die Toten im Totenreich, wo es ihnen  gut gehen sollte und gab ihnen deshalb als Grabbeigaben oft zum Teil kostbare Gaben und sogar Nahrungsmittel mit auf den Weg.
Der christliche Erlösungsglaube hat Geisterbeschwörung und Dämonenfurcht überwunden. Für ihn ist es sinnvoll, für die Toten zu beten und sie in Liebe und Dank und Fürbitte vertrauensvoll an das Herz Gottes zu empfehlen.
Die Kirche als helfende Gemeinschaft der Jünger und Jüngerinnen Christi begleitet somit durch ihren Lebensdienst das ganz Leben eines Menschen von der Wiege bis zur Bahre.
Wenn nach dem Ableben eines Menschen der Arzt gerufen und dieser den Tod festgestellt hat, wenden sich die Angehörigen – nach einer „Abschiedsstunde“ – an einen Bestatter ihrer Wahl der den Verstorbenen abholt und aufbahrt und der – so es gewünscht wird – auch die notwendigen Behördengänge übernimmt und mit dem zuständigen Friedhof Kontakt aufnimmt. Die Art der Bestattung, ob Erd- oder Feuerbestattung, wird besprochen, Sarg bzw. Urne werden ausgesucht und die Verabschiedungsfeier besprochen.
Hier kommt nun wieder der Geistliche ins Blickfeld. Er führt ein Trauergespräch mit den Angehörigen über die inhaltliche Gestaltung der religiösen Feier, nicht zuletzt informiert er sich über das Leben des Verstorbenen, um es respektvoll und ehrlich der Trauergemeinde vor Augen führen zu können. Jeder Mensch ist ja einmalig und unverwechselbar vor Gott und Menschen, ein Universum bzw. ein Kosmos im Kleinen. Gott sieht ihn an und macht ihn ansehnlich. Das Leben kurz zu würdigen dient ebenso der Trauerbewältigung für die Hinterbliebenen wie auch der nachfolgende Gedächtnisgottesdienst und - wo es gewünscht wird - auch das eventuelle Nachgespräch. Ebenfalls dient das vielerorts übliche Trauermahl der Trauerbewältigung. Hier kann das Leben des Verstorbenen noch einmal in seinen vielen Facetten zur Sprache kommen; und alles erhält einen gewissen Abschluss. Mancherorts werden auch sechs Wochen- und Jahresgedächtnisse erbeten und gehalten.
Über die Erstellung einer Parte oder eine andere Einladungsform, über Kleidung, Kondolenzbesuche und sonstige Gebräuche bestimmt die Altkatholische Kirche nichts.
Wichtig ist noch zu erwähnen, dass die Altkatholische Kirche stets das Gewissen und die persönliche Entscheidung eines Menschen hoch achtet und von Anfang an die Feuerbestattung befürwortet hat, Selbstmördern die christliche Bestattung und Einsegnung gewährt hat und auch verstorbene ungetaufte Kinder und ihren Eltern die christliche Begleitung schenkt.
Patientenverfügungen, Festlegungen über die Bereitschaft zu Organspenden und die Einwilligung zu Organtransplantationen werden von der Altkatholischen Kirche begrüßt.
Jeder und jede Einzelne bestimmen selbst darüber.

+ Bernhard Heitz, Bischof


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