"Besonders grausam"

Türkei zum 4. Mal in einem Monat wegen Folter verurteilt

(c) Reuters
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Straßburg , 31. Mai 2007

Elektroschocks an den Genitalien, Schläge etc.: Drei Personen wurden zehn Tage lang in einem Polizeipräsidium gequält.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei zum vierten Mal innerhalb eines Monats wegen schwerer Folter verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag zwei Männern und einer Frau Recht, die im Juni 1995 in der Anti-Terrorabteilung des Istanbuler Polizeipräsidiums zehn Tage lang misshandelt wurden - unter anderem mit Elektroschocks an den Genitalien, Schlägen, Aufhängen an den Armen und Schlafentzug. Die Regierung in Ankara wurde angewiesen, den Klägern, die heute in Deutschland und der Schweiz leben, zusammen 45.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Die 49 und 35 Jahre alten Männer und die 37-jährige Frau waren im Zuge einer Polizeiaktion gegen eine marxistisch-leninistische Splitterpartei festgenommen worden. Nach ihrer Freilassung stellte ein Gerichtsmediziner zahlreiche Blutergüsse, Wunden und andere Spuren der Misshandlungen fest. Die Ermittlungen gegen die Polizisten wurden dennoch einige Monate später eingestellt.

Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt
Erst nachdem die Betroffenen eine Klage beim Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht hatten, leitete die Staatsanwaltschaft in Istanbul auf Anordnung des türkischen Justizministeriums ein neues Verfahren gegen die fünf mutmaßlich beteiligten Polizisten ein. Im November 2002 wurden die Ermittlungen endgültig eingestellt, weil die Taten unterdessen verjährt waren.

Der Gerichtshof für Menschenrechte wertete die Misshandlungen als "besonders schwere und grausame Folter". Ziel sei es gewesen, den Festgenommenen schwere Schmerzen zuzufügen, um Geständnisse und Hinweise aus ihnen herauszupressen. Zudem seien die Ermittlungen verschleppt worden. Damit habe Ankara auch gegen das Grundrecht auf ein faires Gerichtsverfahren verstoßen. Erst Anfang Mai hatten die Straßburger Richter die Türkei in drei Fällen wegen Folter und Misshandlungen verurteilt.

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In diesem Artikel gibt es 6 postings.

Gast:
(31.05.2007 17:29)
> Der Verheugen
das Froschgesicht muss ein Masochist sein, denn der drängt und freut sich, dass die Türkei den EU Beitritt vielleicht schaffen könnte, damit er endlich von der türkischen Polizei Elektroschocks an seinen Genitalien erwarten kann. Nicht um sonst macht er sich so stark und plädiert für einen raschen Beitritt der Türkei.
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Gast:osmane
(31.05.2007 22:13)
>> Todesstrafe...
Wenn es nach mir geht wurde ich die Todesstrafe in der Türkei einführen....Türkei ist zu passive in der Kurden frage einmarsch in den irak ist pflicht...Das nenne ich terror bekämpfung und nicht wie viele Europär den terror unterstützen und asyl für Terroristen vergeben...Östereich sollte für Ausländische Strafverdächtige die Abschiebung mit sofortiger wirkung in gange setzen...leider haben die Kurdischen terroristen in Östereich alle schon einen Österreichischen Pass...na toll und jetzt..
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Gast:Olympia1
(31.05.2007 22:26)
> Frechheit!
Und sowas will in die EU! Wer da noch überlegt, die aufzunehmen, ist ein Politverbrecher!
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Gast:Stevens
(01.06.2007 08:08)
>> na ja
Wir europär sollten uns erst mal anschauen,,,bei uns wird es nur gut vertuscht...
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Gast:
(01.06.2007 10:31)
> Volksabstimmung
Jeder Politiker ein Verbrecher, der gegen eine Volksabstimmung bzgl Türkeibeitritt ist!
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Gast:
(01.06.2007 11:34)
> Schwarzafrikaner
Was ist den mit den 3 Schwarzafrikanern passiert in den letzten Jahren? Achso die sind nur gestorben, ist ja ein Unterschied! Und die Türken haben nur uberlebt. Was glauben Sie passiert den alles in den Gefängnissen? (zb. Fall Geiger)Ungefähr die selben Methoden bei Menschen die keine Verteter in Österreich haben.Den in Österreich gibt es keine freien Medien (ORF= Monopol), oder glauben Sie das die KorneN Zeitung Schwarzafrikaner bzw. AUsländer in Schutz nehmend bericht erstattet! Sicher ist das was in der türkei passiert eine Frecheit aber unbeliebte Menschen werden überall in der welt von der Polizei gleich schlecht behandelt.
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