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PRESSEMITTEILUNG

NR. 478 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 6. Juni 2005

Nach Referendum in der Schweiz: Union muss Blockade im Bundesrat gegen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft im Steuerrecht aufgeben!

Zum Referendum über die "Homo-Ehe" erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:

Der Ausgang des Schweizer Referendums ist indirekt auch eine Bestätigung für die rot-grüne Gleichstellungspolitik.

Das Referendum in der Schweiz beweist: die Mehrheit in den modernen demokratischen Staaten ist für die Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe.

Die hinterwäldlerische Gesellschaftspolitik der CDU hindert Deutschland daran, an Länder wie die Niederlande, alle skandinavischen Länder, Belgien, Spanien oder die Schweiz anzuschließen. Frankreich ist im Steuerrecht für homosexuelle Paare auch schon weiter als Deutschland.

Die Union muss jetzt endlich die Blockade gegen die steuerrechtliche Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft aufgeben! Die steuerliche Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft war in der letzten Wahlperiode am Widerstand der Union im Bundesrat gescheitert.

Mit 58 Prozent Ja-Stimmen votierten die Schweizer am Sonntag für ein Partnerschaftsgesetz über die Gleichstellung von homosexuellen Paaren mit Eheleuten.

• Das Partnerschaftsgesetz ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals, ihrer Beziehung einen verbindlichen rechtlichen Rahmen zu geben.

• Wer sich eintragen lässt, erhält verschiedene Rechte und Pflichten gegenüber der Partnerin/dem Partner, Dritten und dem Staat.

• Für Behörden, Versicherungen und Vermieter herrschen fortan klare und bekannte Regeln im Umgang mit eingetragenen Paaren.

• Eingetragene Partnerinnen/Partner werden gegenseitig unterstützungspflichtig. Es entstehen gegenseitige Rentenansprüche; wie bei Ehepaaren beträgt die Paar-Altersrente 150 Prozent statt zwei Mal 100 Prozent.

• Eingetragene Partnerinnen/Partner werden gegenseitig erb- und pflichtteilsberechtigt. Sie werden im Steuerrecht wie Ehepaare gemeinsam veranlagt.

• Die Eingetragene Partnerschaft kann nur durch Gerichtsurteil aufgelöst werden. Das Partnerschaftsgesetz braucht keine neuen Behörden; die Eintragung erfolgt auf dem Zivilstandesamt, die Auflösung vor dem Gericht.