Vignettensystem

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FAQ - Vignettensystem


Für welche Fahrzeuge gilt die Vignettenpflicht?
Die Vignettenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge bis einschl. 3,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht (hzGG).

Ist ein Anhänger vignettenpflichtig, der von einem PKW gezogen wird?
Nein, nur der PKW (hzGG nicht mehr als 3,5 t) selbst braucht eine Vignette.

Wieviele Vignetten dürfen auf einem Fahrzeug kleben?
Im Interesse der Verkehrssicherheit, sollte tunlichst neben der jeweils gültigen Vignette höchstens eine zweite österreichische Vignette am Fahrzeug angebracht sein.

Ist die Autobahn bis zur ersten Abfahrt nach der Grenze vignettenfrei?

Nein, die Vignettenpflicht gilt ausnahmslos ab der Staatsgrenze.

Sind Autobahn-Rastplätze und Raststätten vignettenpflichtig?
Ja, sämtliche Park- und Rastplätze - auch wenn sie mittels Bundes- oder Landesstraße erreicht werden können - unterliegen seit 1.4.2002 der Vignettenpflicht.

In welche Fahrzeugkategorie gehören Trikes und Quads?
Kraftfahrzeuge mit drei Rädern (Trikes) sowie Quads gelten als mehrspurige Kfz und fallen somit in die Kategorie B.

Welche Vignette ist für den Beiwagen eines Motorrades erforderlich?
Für den Beiwagen brauchen Sie gar keine Vignette, nur für das Motorrad selbst.

Welche Vignette ist bei einem Fahrzeug mit Probefahrt- oder Überstellkennzeichen erforderlich?

Gebrauchtfahrzeuge: Bei Kraftfahrzeugen mit 2 Achsen, deren hzGG nicht mehr als 3,5 t beträgt ist es gestattet, eine gültige und ordnungsgemäß entwertete 2-Monats-Vignette - anstatt sie direkt anzukleben – im Kraftfahrzeug mitzuführen.
Entscheidet man sich für eine 10-Tages-Vignette, so ist diese nur dann gültig, wenn sie an die Windschutzscheibe geklebt wurde. Für Jahresvignetten gilt dies ebenfalls.

Neufahrzeuge:
Ab 01.07.2006 unterliegen mehrspurige Kraftfahrzeuge, die noch nie zum Verkehr zugelassen waren und Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen führen, der zeitabhängigen Maut, sofern ihr Eigengewicht nicht mehr als 3,5 t beträgt. Bei Fahrten mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen ist eine Kopie des Typenscheines bzw. eine Bestätigung des Erzeugers oder dessen gemäß § 29 Abs. 2 KFG Bevollmächtigten über das Eigengewicht des Kraftfahrzeuges mitzuführen, die über Verlangen den Mautaufsichtsorganen vorzuweisen ist. Wird aufgrund dieses Verlangens den Mautaufsichtsorganen kein ordnungsgemäßer Nachweis erbracht, gilt das kontrollierte mehrspurige Kraftfahrzeug als ein Kraftfahrzeug mit einem Eigengewicht von mehr als 3,5 t.

Welche Donaubrücken im Raum Wien unterliegen der Vignettenpflicht?
Es sind dies die Nordbrücke und die Praterbrücke.

Welche Voraussetzungen müssen Behinderte erfüllen, um eine Gratis-Jahresvignette zu erhalten?

Folgende Unterlagen werden benötigt:
1) Behinderten-Ausweis nach § 40 Bundesbehinderten-Gesetz (orangefarbener Faltausweis) mit einem der folgenden Einträge:

  • dauernd stark gehbehindert
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund dauernder Gesundheitsschädigung
  • Blindheit


2) Zulassungsschein eines, auf die behinderte Person angemeldeten, Kraftfahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis einschl. 3,5 t (PKW).

Wo erhalten Behinderte die Gratis-Jahresvignette Pkw?
Bei der, für den Wohnsitz zuständigen, Landesstelle des Bundessozialamtes.

Wer erstattet den Kaufpreis, falls ein Behinderter sich schon vorab eine Jahresvignette der Kategorie B (PKW) gekauft hat?
Die ASFINAG Maut Service GmbH mit Sitz in Salzburg, erstatten in diesen Fällen den Kaufpreis zurück.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
1.) Kopie des gesamten Behindertenpasses nach §40 Bundesbehinderten-Gesetz (bitte komplette Vorder- und Rückseite) mit einem der folgenden Einträge :

  • dauernd stark gehbehindert
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund dauernder Gesundheitsschädigung
  • Blindheit

2) Kopie des Zulassungsscheines (Zulassungsbesitzer muss mit dem Antragsteller ident sein)
3) Kopie des unteren Jahresvignettenabschnittes (Trägerfolie mit Seriennummer) oder Kaufrechnung
4) Bestätigung des zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes, dass für das Antragsjahr noch keine Gratisvignette ausgegeben wurde.

Erhalten auch ausländische Behinderte eine Gratis-Jahresvignette Pkw?
Ja, wenn sie ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (Hotelaufenthalte oder etwaige Zweitwohnsitze in Österreich erfüllen diese Voraussetzung nicht).

Wie bekomme ich Vignettenersatz?
Die österreichischen Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ sowie die Mautstellen an den Sondermautstrecken und die ASFINAG Maut Service GmbH in Salzburg (Alpenstraße 94, 5020 Salzburg) geben im Kulanzfall bei Windschutzscheibenbruch durch Steinschlag, Wildschäden oder sonstigen Unfallereignissen und falls die Ersatzkosten der Vignette nicht durch eine Versicherung (Kaskoversicherung oder gegnerische Haftpflichtversicherung) oder sonstige Ansprüche gegenüber Dritten abgedeckt sind, eine Ersatzvignette aus. Diese Regelung gilt nur für Jahresvignetten.

Nachstehende Unterlagen (Nachweise) sind erforderlich:

  1. Kopie der Reparaturrechnung der Werkstatt für die ersetzte Windschutzscheibe (bitte achten Sie darauf, dass bes. bei Firmenfahrzeugen der Fahrzeuglenker mit angeführt ist)
  2. Abgelöste Vignette samt unterem Vignettenabschnitt (Trägerfolie)
  3. Formular für Vignettenersatz ausgefüllt und unterschrieben (bei Firmen mit Stampiglie)

Wie bekomme ich Kostenersatz für die Vignette?

Hat sich der Kunde bereits eine Ersatzvignette gekauft, so kann er bei der Maut Service GmbH-Salzburg einen Kostenersatz beantragen.
Maut Service GmbH, Kundendienst, Alpenstraße 94, A-5020 Salzburg.
Neben den oben genannten sind zustäzlich folgende Dokumente vorzuweisen:
  1. Formular für Kostenersatz ausgefüllt und unterschrieben (bei Firmen mit Stampiglie)
  2. Angabe einer Bankverbindung (Bankangabe, BLZ, Kontonummer und Konteninhaber angeben
  3. Kopie des unteren Vignettenabschnittes (Trägerfolie mit Seriennummer) der vorab neu gekauften

Wenn ich mit meinem Fahrzeug einen Totalschaden habe, wird mir dann die Vignette ersetzt?
Seit 1.1.2006 gibt die ASFINAG Maut Service GmbH, Alpenstraße 94, 5020 Salzburg auch im Falle eines Totalschadens aufgrund eines Unfalles oder aufgrund eines technischen Gebrechens eine kostenlose Ersatzvignette aus bzw. leistet Kostenersatz für bereits gekaufte Ersatzvignetten, sofern kein Anspruch gegenüber einem Dritten besteht.
Diese Regelung gilt nur für Jahresvignetten.
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Unfalles, welcher durch den Unfallgegner verursacht wurde, dessen Haftpflichtversicherung auch für die Vignette bzw. die Vignettenkosten regresspflichtig ist.

Folgende Nachweise sind für die Ausgabe einer Ersatzvignette erforderlich:

  1. Original-Jahresvignette (abgelöst) samt Quittungsallonge (unterer Abschnitt)
  2. Kopie der Fahrzeugabmeldung
  3. Totalschaden- bzw. Verschrottungsnachweis (firmenmäßig mit Stempel unterfertigt z.B. durch Werkstatt oder Verschrottungsunternehmen – Wichtig: der Totalschaden muss eindeutig daraus hervorgehen)


Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Prüfung durch den Kundendienst wird Ihnen die Ersatzvignette mittels eingeschriebenem Brief innerhalb von 1 Woche per Post zugesandt.


Kann eine ungenutzte Vignette an die ASFINAG zurückgegeben werden?
Nein, eine einmal gekaufte Vignette wird von der ASFINAG nicht zurückgenommen. Die Kaufentscheidung und die Disposition über den Vignettentyp liegen beim Käufer.

Ist der Preis der Vignette inkl. Mehrwertsteuer?
Ja. Im Preis sind 20 % Mehrwertsteuer enthalten.

Braucht man wirklich bei Wechselkennzeichen für beide Fahrzeuge eine Vignette?
Man kann ja nur mit einem Fahrzeug fahren?

In Österreich hat man sich für die geklebte Form der Mautentrichtung entschieden und damit eine Fahrzeugbezogenheit geschaffen, die gemäß der Vorgabe des Gesetzgebers nicht verletzt werden darf (Umkleben, Mehrfachverwendung etc.).

Aufgrund der Fahrzeugbezogenheit und der geklebten Form der Mautentrichtung ist es notwendig auf jedes Fahrzeug eine Vignette zu kleben, sofern man mit beiden Fahrzeugen das Autobahnen- und Schnellstraßennetz nutzen möchte.
Zur Jahresvignette sind Kurzzeitvignetten in diesem Fall eine günstigere Alternative.

Muss man die Vignette kleben, oder kann man sie auch mitführen?
Nur aufgeklebte Vignetten (mit Ausnahme: siehe Probe- und Überstellkennzeichen und Fahrzeuge die typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet sind - Trikes und Quads) sind gültig und erbringen den Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung. Der Kauf bzw. der Besitz der Vignette alleine erfüllt diesen Umstand nicht.
Vermeiden Sie Strafzahlungen nur weil vergessen wurde die Vignette aufzukleben.
Kleben Sie daher die Vignette immer unmittelbar nach dem Kauf auf Ihre Windschutzscheibe.

Bekommt man bei einem Fahrzeugneukauf die Vignette ersetzt?
Nein. Kommt es unterjährig zu einem Fahrzeugneukauf, so sind die Vignettenkosten dem nächsten Besitzer bzw. Käufer anzurechnen. Lassen Sie die Vignettenkosten daher immer in die Verkaufsverhandlungen einfließen.
Entfernen Sie die Vignette nicht vom Fahrzeug. Damit nehmen Sie dem neuen Besitzer die weitere Nutzung und sich selbst die Möglichkeit der Einrechnung.
Eine Erstattung bzw. ein Ersatz ist vom Gesetzgeber in diesem Fall ausgeschlossen, weshalb der MSG-Kundendienst derartige Ansuchen abschlägig beantwortet.

Die Vignette wurde verloren bzw. gestohlen. Erhält man dafür einen Ersatz?
Nein. In diesem Fall kann die Weiternutzung durch einen Dritten nicht ausgeschlossen werden, weshalb eine Erstattung bzw. ein Ersatz in diesem Fall nicht möglich ist.

Gilt für Wohnmobile Vignettenpflicht?
Wohnmobile mit einem hzGG bis einschl. 3,5 t unterliegen der Vignettenpflicht.
Wohnmobile über 3,5 t hzGG unterliegen der fahrleistungsabhängigen Maut (link: LKW-Maut).



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