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Ja zur registrierten Partnerschaft

11. März 2002 / 16:58:35

S C H W E I Z

SEK stimmt der «registrierten Partnerschaft» für gleichgeschlechtliche Paare unter Bedingungen zu

Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) befürwortet laut einer Medienmitteilung vom Monag die gesetzliche Einführung der «registrierten Partnerschaft» für gleichgeschlechtliche Paare. Er will aber, dass der Unterschied zur Institution Ehe gewahrt bleibt.

RNA/comm.

Der Rat des SEK und mit ihm «die überwiegende Mehrheit der evangelischen Kirchen in der Schweiz» betont, dass eine deutliche Unterscheidung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft unbedingt zu wahren ist. Aber, so heisst es weiter im Vernehmlassungstext, «eine rechtliche Benachteiligung solcher Partnerschaften lässt sich ethisch nicht begründen.»

Der SEK-Rat hatte sich bereits in seiner Vernehmlassungsantwort von 1999 über die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare für die Variante «registrierte Partnerschaft mit relativ eigenständiger Wirkung» ausgesprochen. In seiner jüngsten Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung macht er darauf aufmerksam, dass es «bei der gesetzlichen Regelung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht um individuelle Moral oder persönliche Einschät-zung gehe», sondern um «die rechtliche Gestaltung von Lebensformen die dem tatsächlichen Leben der Menschen eine lebensdienliche Ordnung und Struktur vermitteln soll.»

«Auch wer homosexuelle Beziehungen ablehnt muss akzeptieren, dass es Menschen gibt, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben». Diese stelle eine eigenständige Lebensform dar.

Was die Frage der Adoption betrifft, stimmt der SEK der Regelung zu, wonach Personen, die in einer registrierten Partnerschaft leben, von einer Adoption ausgeschlossen sind. Gleichzeitig macht der Rat darauf aufmerksam, dass damit einige rechtliche Fragen offen bleiben.

Damit dem Gesichtspunkt des Wohls der Kinder in jeder Situation umfassend Rechnung getragen wird, bittet der Rat des SEK das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement, dieser Frage bei der Ausgestaltung des Gesetzes Rechnung zu tragen. Der Rat des SEK begrüsst in diesem Sinne – mit den erwähnten Einschränkungen – im Grundsatz das Bundensgesetz über die registrierte Partnerschaft.

«Die Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften als Form juristischer Anerkennung kann geeignet sein, Partnerschaften, die auf Dauer angelegt sind, grössere Sicherheit in den inneren und äusseren Beziehungen zu vermitteln, in denen Liebe, Verantwortung und gegenseitige Unterstützung wachsen können», schreibt der SEK weiter. Das entscheidende Kriterium für die Regelung des menschlichen Zusammenlebens in Familien und familienähnlichen Partnerschaften sei die Qualität der Beziehungen der Lebensgemeinschaft.

 
 

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