BERLIN, 30.06.06 (dpa) -
Eine DNA-Analyse der verdächtigen Blutproben aus
einer Madrider Praxis kann den unter Doping-Verdacht stehenden
Radprofi Jan Ullrich entlasten - aber auch überführen. Die
entscheidende Frage ist, ob die DNA der Proben mit Ullrichs
Erbsubstanz übereinstimmt. Ist das der Fall, wäre bewiesen, dass der
T-Mobile-Profi mit dem Labor zusammengearbeitet hat - und mutmaßlich
sein Blut zur Anreicherung mit roten Blutkörperchen «gespendet» hat.
Ist das nicht der Fall, läge kein Hinweis auf Eigenblutdoping mehr
vor.
Beim Eigenblutdoping wird einem Sportler in den Wochen vor einem
Wettkampf zwischen einem halben und einem Liter Blut entnommen. Der
Körper bildet dann im Laufe mehrerer Wochen rote Blutkörperchen
(Erythrozyten) nach. Wenn das entnommene Blut dann retransfundiert
wird, erhöht sich die Konzentration (Hämatokrit) der roten
Blutkörperchen. Dadurch kann das Blut mehr Sauerstoff transportieren,
so dass die Ausdauerleistung steigt. Eigenblutdoping ist verboten,
der Nachweis im Körper aber unmöglich. Allenfalls kann ein erhöhter
Hämatokritwert einen Hinweis darauf geben.
Mit Hilfe einer DNA-Analyse kann sicher festgestellt werden, ob
die Blutkonserven Ullrich zuzuordnen sind, wie es die Unterlagen der
spanischen Ermittler nahe legen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der so
genannte genetische Fingerabdruck bei zwei Menschen übereinstimmt,
wird auf 1 zu 30 Milliarden geschätzt. Eine solche Analyse ist in
einem entsprechend ausgerüsteten Labor binnen weniger Stunden - und
damit auch bis zum Start der Tour de France - möglich.
Selbst wenn der Test negativ ausfiele, bestünde noch die
Möglichkeit, dass fremdes Blut zum Doping benutzt werden sollte.
Fremdblutdoping ist jedoch mit weit höheren Risiken verbunden und
zudem seit 2003 nachweisbar.
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