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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Provinz

Provinz [lateinisch] die,

im antiken Rom ein Verwaltungsbezirk in außeritalischem ...

1) im antiken Rom ein Verwaltungsbezirk in außeritalischem Gebiet.

katholisches Kirchenrecht: 1) die Kirchenprovinz; 2) ...

2) katholisches Kirchenrecht: 1) die Kirchenprovinz; 2) Ordensprovinz, der regionale Zusammenschluss mehrerer Niederlassungen eines Ordens unter einem Provinzial.

Staatsrecht: nach römischem Vorbild in zahlreichen Staaten ...

3) Staatsrecht: nach römischem Vorbild in zahlreichen Staaten Bezeichnung für eine staatliche Verwaltungseinheit mit gewisser (oft auf ethnischen Gesichtspunkten basierender) Eigenständigkeit, aber ohne politische Autonomie. – In Preußen waren die schon vorher bestehenden Provinzen seit Erlass der Provinzialordnungen (1875–88) sowohl staatliche Verwaltungseinheiten als auch Gebietskörperschaften (Provinzialverbände). Es bestanden zehn, zwischenzeitlich auch zwölf preußische Provinzen. An der Spitze der staatlichen Verwaltung stand der Oberpräsident; Beschlussbehörde für bestimmte staatliche Aufgaben war der Provinzialrat. Die Organe der Provinzialverbände waren: der die Provinzialstände ablösende Provinziallandtag, der aus seiner Mitte gewählte Provinzialausschuss, der vom Provinziallandtag auf sechs bis zwölf Jahre gewählte Landesdirektor oder -hauptmann. Unter dem Nationalsozialismus wurden 1933 die Provinzialorgane aufgelöst, der Oberpräsident wurde zugleich Leiter der Selbstverwaltung der Provinzen, der Landeshauptmann sein ständiger Vertreter, der Provinzialrat beratendes Organ. Den preußischen Provinzen entsprechende Gebietskörperschaften gab es nur noch in Hessen.

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