Verkaufe den Golf wegen Trennung von meiner Frau. Selbstverständlich
bekommt nach einer Trennung die Frau den neuen BMW und der Mann den
gebrauchten Golf.
Der
Wagen ist vom Baujahr 1986. Man kann es kaum glauben, aber
der Wagen fährt noch! Er ist nicht klein zu kriegen, genauso wenig
wie meine Frau!
Der Wagen hat schon kleinere Unfälle
hinter sich. An der Zahl nur ca. 11, da meine "noch" Ehefrau eine sehr vorsichtige
und exzellente Fahrerin ist! Die meisten waren natürlich Park- und Auffahrunfälle,
auch wenn man annehmen könnte sie hätte hauptberuflich Crash-Car
Rennen mit dem Golf gefahren!
Bei einem so großen Auto ist es auch schwierig einen geeigneten
Parkplatz zu finden. Mini oder Panda Fahrerinnen können dies nachvollziehen.
Nach
Ansicht meiner Frau hat Sie keinen dieser Unfälle verschuldet, leider
sieht die Versicherung das anders!
Mittlerweile
gibt der Auspuff einen einzigartigen Sound von sich. Somit
können Sie sich die Anlage fürs Auto sparen. Die Antenne ist selbstverständlich
auch
schon abgebrochen und der Radioempfang beschränkt sich auf Sender,
die je nach Ort variieren. Der Sound verursacht auf jeden Fall weniger
Kopfschmerzen, als der von meiner Frau.
Das Vorglühen des
Motors wurde
ebenfalls nicht beachtet. Die Lampe führte eher zu großer Verwunderung.
Die
Fahrertür geht leider nur noch von Innen auf. Da mußte ich bedauerlicher
Weise immer über meine Frau steigen.
Der
Wagen qualmt beim starten, wie ich mittlerweile auch. Ich hätte
gerne anstatt des Golfs, meine Frau verkauft. Obwohl ich dafür
bestimmt weniger bekommen würde.
Über die Vorbesitzer kann
ich Ihnen leider keine Auskünfte geben. Ich hoffe nur, dass die
Vorbesitzer keine Frauen waren, sonst würde das Auto nicht mehr
lange halten.
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Verkaufe den Golf
von privat, also keine Gewährleistung oder Garantie! Gebe auf keine Teile
Garantie, dass Sie noch funktionstüchtig sind. Eventuell auf den Schminkspiegel!?
Der wurde natürlich sorgfältig gepflegt. Also mehr ein Wagen zum Ausschlachten
oder zum fahren üben für eine Frau!? Habe allerdings keine Ahnung wie
lange er noch fährt!!! Die Mängel habe ich so gut wie es geht vermerkt
und mit Bildern dargelegt.
Nach dem neuen EU-Recht gilt für
gebrauchte und neue Ware, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen eine
24-monatige Gewährleistungsfrist, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen
wird. Das Auto wird "so wie er ist" von PRIVAT verkauft, d.h. mit der Abgabe
eines Gebotes bzw. Kauf erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf
die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie
sowie Rückgabe bei Neu- bzw. Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. |