Sie bieten hier
auf alle meine Schulden die mittels den
negativen Schufaeinträgen ersichtlich
sind.
Mit ihrem erfolgreichen Gebot stimmen Sie
verbindlich einer Umschuldung zu !
Das Gebot ist rein symbolisch, d.h. Sie
als Höchstbietender müssen den gebotenen Betrag nicht an mich
bezahlen sondern erwerben damit nur meine kompletten
Schulden, die aktuell negativ in der Schufaauskunft
stehen!
Sie bekommen von mir die
dollsten Dinger aus meiner Jugend wie z.B. :
* Eine Bürgschaft über 4000DM die ich vor über
11 Jahren abgeschlossen habe. Inzwischen habe ich den Betrag
weitgehend gezahlt aber jedesmal wenn ich 100Mark überwiesen
habe wurde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80DM
fällig, Dadurch habe ich inzwischen über 5000Euro bei dem
Kredithai offen. Ich habe leider daraufhin nie wieder Bürgen
können, würde es inzwischen aber auch gar nicht mehr wollen...
* Eine Forderung von fast 500Euro für einen
außenstehenden Monatsbeitrag über 14,82DM bei der
Rechtsschutzversicherung von R&V. Zum Anwalt konnte ich
nicht gehen da mir der Rechtsschutz vorher gekündigt
wurde...
Wenn Sie diese und noch viel mehr Sachen in
einer Höhe von max. 15.000 Euro Ihr Eigen nennen wollen zögern
Sie nicht zu bieten ! Es handelt sich um manche
Rechtliche Rarität !!!
Als Gegenleistung biete ich Ihnen z.B.
auf Lebenszeit jeweils
ein Päckchen mit Geschenken und ggf. eine Glückwunsch-
oder Grußkarte zu Ihrem Geburtstag, zu Weihnachten und zu
Ostern. Und das auch nur, wenn Sie das wollen !!!
Sollten Sie aber z.B. keinem christlichen
Glauben zugehören werde ich natürlich zu anderen
Religiösen Festlichkeiten für Sie aktiv. Teilen Sie mir die
Feiertage bitte einfach mit.
Ich weise darauf hin, daß ich mit dieser
Auktion KEINERLEI GEWINN machen möchte, d.h. es wird
KEINE ÜBERBEZAHLUNG Ihrerseits geben. Sie Schulden nur um und
müssen mir das Geld nicht auszahlen. Somit verhindern Sie das
ich mir etwas Geld in die eigene Tasche stecke !!!
Achja : die Ebaygebühren trage ich als
seriöser Verkaufer natürlich selbst und es fallen KEINERLEI
Versandkosten an.
Spaßbieter sind nicht
erwünscht.
Das EU-Recht sieht eine einjährige
Gewährleistungs- bzw. Garantiepflicht auch für Privatverkäufer
vor. Da ich Privatverkäufer bin muss ich Sie auf folgendes
hinweisen :
Mit der Abgabe Ihres Gebotes stellen
Sie mich von dieser Gewährleistungspflicht frei. Als
Privatperson kann ich keine Garantie und Rücknahme im Sinne
des EU-Rechts auf den von mir verkauften Artikel übernehmen.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Bedingung nicht
einverstanden sind! Aufgrund dieses EU-Rechts ist dieser
Hinweis leider erforderlich.
... und nun viel Spaß beim Bieten !