ICH LIEBE MEINEN BART
Aber
Meine Frau HASST meinen Bart
Jetzt liegt es an Euch!!!
Der höchste Bieter oder die höchste Bieterin darf entscheiden: behalten oder rasieren!!!
Hallo lieber E-BAYER:
Nach zwölf Jahren Ehe und vielen, vielen Kindern (alle Mädchen) habe ich mir endlich einen Bart wachsen lassen. Nur weil ich Lust hatte, auf etwas Männliches in einem Haus voller Frauen.
Es gibt nur EIN Problem….MEINE FRAU.
Leider macht die Liebe nicht immer blind und meine Frau meckert jeden Tag.
Ich bin dieses Mal stark geblieben und habe meinen Bart jetzt über 4 Monate behalten. (und hoffentlich noch etwas länger)
Um den Streit etwas zu entschärfen, habe ich an Euch alle gedacht.
Der oder die Gewinner/in dieser Auktion darf entscheiden: Bart abrasieren oder Bart behalten.
Sollte ich den Bart behalten, bekommt meine Frau das Geld …als Schmerzensgeld. Und der/die E-Bayer/in bekommt einen bösen Brief vom meiner Frau.
Muss ich den Bart abrasieren, bekomme ich das Geld …als Schmerzensgeld. Und der/die E-Bayer/in bekommt ein Nachweis-Photo + einen Dankesbrief von meiner Frau.
Meine Mütze ist NICHT Teil der Auktion….die geb´ ich nicht her J
Nach dem neuen Sachmangelrecht (ehemals
"Gewährleistung"), das seit dem 1.1.2003 Gültigkeit besitzt, gilt für
gebrauchte und neue Waren, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen,
eine 24 Monate dauernde Garantie als vereinbart, sofern diese nicht
ausdrücklich ausgeschlossen wird.Ich verkaufe die hier
angebotene Ware als Privatperson und schließe diese Sachmangelhaftung
grundsätzlich aus. Mit Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter sich
hiermit einverstanden.
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