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100qm Land + Adelstitel + Patenturkunde + Wappenrecht

Landparzelle bei Bremen / Graf von Roit:TOP Name incl.
Artikelnummer: 150099367418
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Preis :  EUR 298,00

Ort:Bücken Grafschaft Hoya, Deutschland
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Verkäufer:vonroit( 214Bewertungspunktestand von 100 bis 499)
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Beschreibung (überarbeitet) Der Verkäufer ist verantwortlich für das Angebot.

ANGEBOT:

Erwerben Sie Land
aus dem ehemaligen Herrschaftsbereich des Grafen von Hoya, welcher dieser Region in Niedersachsen den Namen gegeben hat: Grafschaft Hoya.

Hierbei handelt es sich um ein historisch bedeutendes Moorlandareal in Deutschland, direkt im tiefen Bereich des „Großen Moores“ bei 31600 Uchte, das parzelliert zum Verkauf steht. Das 9.835 qm große Gesamtobjekt ist als Moorfläche ausgewiesen und wegen dem Baumbestand als Holzung nutzbar.

Der Graf von Roit “adelt” Sie als Teilhaber seines Landes zudem mit dem Namen “Graf von Roit zu Hoya” - inclusive Wappenrecht - für Ihr redliches Engagement: Erwerben Sie mit dem Land auch einen Namen, den Sie privat und geschäftlich als Ergänzung zu Ihrem Familiennamen frei nutzen mögen. Erlangen Sie einen wohl besetzten Titel, der als eingetragenes Markenzeichen beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert und geschützt ist.

Mit dem Erwerb einer Teilfläche tragen Sie dazu bei, die Schönheit einer sagenumwobenen, fast schon gespenstisch anmutenden Urnatur zu erhalten und den einmaligen Artenbestand des tiefen Moores zu sichern.Gegenstand des Kaufangebotes des Grafen von Roit an Sie persönlich ist eine 100 qm große Landparzelle im Uchter Moor bei Diepholz, Niedersachsen, Deutschland. Flurstück 18 – 85/8 Grundbuchblatt 2327.

Die von Ihnen zu erwerbende Parzelle befindet sich auf einem geographisch vermessenen Landareal und ist numerisch erfasst. Das Land ist mit Bäumen bewachsen und kann selbstverständlich vom neuen Eigentümer zum Zwecke der Brennholzgewinnung genutzt werden. Durch Besitzschaft dieses Grundstückes sind Sie zudem berechtigt, den Titel "Graf von Roit zu Hoya“ führen und das Grafenwappen privat wie auch geschäftlich frei zu nutzen.

mehr Infos auf unserer Webseite:                                          www.graf-von-roit.de

Zum Ihrem zukünftigen Besitz:

Im veröffentlichten Entwurf einer Verordnung der Bezirksregierung Hannover vom 19. Februar 2004 über das Naturschutzgebiet „Uchter Moor“, zu dem auch das „Große Moor“ gehört ( §1 Abs.3 in der Gemeinde Diepholz in dem Flurstück 18, Gemarkung Uchte ) wird vorgesehen, das oben genannte Landareal einzugliedern. Dies ist verbunden mit bestimmten Verordnungen zum Schutz der Natur und der Wiedervernässung der zur Torfgewinnung trockengelegten Flächen.

Landeigner dieses Areals sind allerdings von den Verboten der Naturschutzverordnung ausgenommen und haben laut §4 die Freistellung, das Moor auch außerhalb der freigegebenen Wege zu betreten und ihre Moorfläche wirtschaftlich zu nutzen, sind also dem „normalen Volke“ gegenüber besonders privilegiert - §4 Abs. 1.1 ff NatVerEntw.

Sie erhalten eine Kopie des Grundbuchauszuges so wie eine Lagekarte in der die von Ihnen erworbenen Landfläche eingezeichnet ist. Zudem erhalten Sie ein Photo vom Land und ein Stück einer Torfscholle aus dem Umfeld Ihres Besitzes.

Zu Ihrem zukünftigen Namen:

Die Unterstützung des Projektes und der damit verbundene Landerwerb berechtigt den Käufer zur Führung des Titels „Ihr Name Graf von Roit zu Hoya“.

Diese Verfügung wird Ihnen mittels Schmuckurkunde vom Grafen von Roit zugesprochen. Sie erhalten zudem eine notariell beglaubigte Urkunde des Deutschen Patent- und Markenamtes, die den Namen wie auch das Wappen nach dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland schützt und den vom Grafen von Roit angebrachten Vermerk enthält, dass Sie berechtigt sind, diesen Markennamen - mit ausgesprochen hohem Prestigewert - zu führen.
Zudem ist der Käufer der Landparzelle berechtigt das Wappensiegel derer von Roit zu Hoya – wie auf dem Bild der eBay-Fotos abgebildet – zu führen. Das Wappen ist entstanden aus historisch überlieferten Elementen der Region.

Die Weise der Erlangung dieses Namenszusatzes, der dem Klang nach verbunden ist mit dem eines Adelstitels, lässt sich auch ableiten aus dem historisch belegten Recht der Edelherren von Hoya, die den Namen „Graf von Hoya“ aufgrund ihrer öffentlichen Bekanntheit unter diesem Namen erlangt haben und nicht wie landläufig vermutet durch Erbrecht tragen. Wie Professor Bernd Ulrich Hucker von der Universität Vechta bei einem Vortrag über „800 Jahre Grafschaft Hoya“ herausstellt ist die „Grafenwürde“ des Grafen von Hoya “nur” hergeleitet (siehe hierzu die Abhandlung auf unserer Web-Seite, deren Adresse ich Ihnen auf Anfrage gerne nenne, da ich es hier wegen der Ebay-Richtlinien nicht darf - Nutzen Sie die Funktion Frage an den Verkäufer...).

Die Zahl der Grafen zu Hoya und Diepholz ist nicht genau festzulegen, denn schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts sollen sich die ersten Edelherren hin und wieder so genannt haben, doch erst Friedrich I. scheint sich dann ernsthaft dem Grafentitel angenähert zu haben, indem er ihn in seiner Privatpost benutzte. Die Reichspolitik nahm davon zumindest insofern Notiz, als in einem Dokument festgehalten wurde, »der Graff von Dieffolt« Friedrich habe angegeben, eine Sondersteuer nicht bezahlen zu können, weil er ganz »verprannt« sei.

Dieses Recht zur freien Namensführung ist ein in Deutschland festgelegtes Grundrecht,
jeder Mensch darf sich so nennen wie es ihm beliebt, sei es auch nur als Namenszusatz oder Ordens/Künstlername. So ist es durchaus legitim dieses Recht auf die Weise des Grafen von Hoya zu berufen, der anfänglich diesen Namen auch nur als Namenszusatz geführt hat, ebenso wie Sie als Unterstützer des Projektes es dann handhaben dürfen.
Der Titel „Graf von Roit zu Hoya“ ist im Sinne des Namensrechtes also ein Namenszusatz (keine Namensergänzung oder Namensänderung, die dann einer Umschreibung Ihres Familiennamens beim Melderegister bedarf) und darf als Künstlername oder Markenname (z.B. auf Briefbögen oder Visitenkarten für Ihre Firma) -  so wie es Ihnen beliebt - weltweit und straffrei geführt werden. Bei Erfüllung der ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (wobei wir Ihnen behilflich sind!!!) kann der Name sogar auch in den Bundespersonalausweis oder Reisepass in die Rubrik Ordens/Künstlername eingetragen werden.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte DIREKT unter:  vonroit@nowalit.de oder 04251 671314


Häufig gestellte Fragen und Antworten:

Was soll ich mit einem 100 Quadratmeter großen Moor-Grundstück? Durch die Besitzschaft dieses Grundstückes sind Sie berechtigt, den Titel "Graf von Roit zu Hoya“ zu erwerben. Dieser Titel ist verbunden mit dem Besitz von Land in der Region der Grafschaft Hoya und Diepholz und der erfolgten Ernennung durch den Grafen von Roit. Die Titelergänzung „zu Hoya“ zu Ihrem neuen Titel “Graf von Roit zu Hoya” deutet auf den Landbesitz in Niedersachsen hin.

Wie kann ich dieses Land nutzen? Sie haben mit dem Erwerb des Titels und des Grundstückes das vererbbare Recht frei über Ihren Besitz zu verfügen. Das Land ist mit Bäumen bewachsen und kann zur Brennholzgewinnung genutzt werden. Sie können dort auf Wunsch auch in Ihrem nächsten Urlaub Ihr Zelt aufschlagen und die Natur genießen und sich an Ihrem Status als Landherr erfreuen.

Werden viele Namensrechte zum Grafen von Roit zu Hoya vergeben? Nein, die Anzahl der zum Verkauf stehenden Landparzellen im Uchter Moor (Grundbuch von Uchte Blatt 2327, Gemarkung Uchte, Flur 18, Flurstück 85/8) und damit auch die Anzahl der zur Verleihung bestimmten Namensrechte (Patent Nr. 30625962, Az.: 30625962.1/41) sind streng limitiert und auch nur begrenzt verfügbar.

Ist der Titel und das Land vererbbar? Ja, selbstverständlich ist das Land auch vererbbar. Sie erwerben das Land mittels gesiegeltem Kaufvertrag. Da der Titel mit dem Landbesitz verbunden ist, trägt der Erbe des Landes damit auch die Namensergänzung „zu Hoya“, sofern der Vererbende diesen Titel dem Erben zuspricht. Alles bleibt somit Familienbesitz! Der Verkauf des Namens an Dritte ist jedoch nur mit schriftlicher Genehmigung der nowalit Verlagsgesellschaft mbH gestattet, um die Anzahl der Namensträger auf einen überschaubaren Kreis zu begrenzen.

Fallen nach dem Kauf weitere Kosten an? Nein! Der Kaufpreis ist eine Einmalzahlung und Kosten wie Steuern, Grundbesitz-abgaben usw. fallen nicht an. Bei dem Kauf handelt es sich nicht um die grundbuchamtliche Eintragung der Parzelle, sondern um einen Kaufvertrag zwischen der Landeignerin, der Graf von Roit Liegenschafts- und Verwaltungsgesellschaft mbH und dem Käufer. Die Parzelle ist auf dem Lageplan farblich gekennzeichnet und gibt die Sichtlage wieder. Falls der Käufer eine Eintragung im Grundbuch wünscht hat dieser alle Kosten hierfür, sowie die Notar- und Vermessungskosten zu tragen. Die Gesamtfläche von rund 9.000qm, in denen die Parzellen liegen, ist jedoch im Grundbuch eingetragen. Erst bei dem Erwerb von Gründstücken mit einem Wert über 2.500 Euro fallen Grunderwerbssteuern an. 

Darf ich mit dem Titel auch das Wappen führen? Ja. Der Käufer der Landparzelle ist berechtigt das geschützte Wappensiegel derer von Roit zu Hoya zu führen. Das Wappen ist entstanden aus historisch überlieferten Elementen und wird am oberen linken Rand mit Ihren Initialen versehen. 

Ihr Auktionspaket beinhaltet das Folgende:

*** Eine 100 qm große Landparzelle incl. Grundbuchauszug
*** Das Wappenrecht
*** Das Namensrecht “Graf von Roit zu Hoya”
*** Die Patenturkunde, notariell beglaubigt
*** Fotos von Ihrem Land
*** Umfangreiche Dokumentationen über das Naturschutzprojekt
*** Ein Stück einer gestochenen Torfschorle aus Ihrem Moor
*** Die Repräsentative, große Ernennungsurkunde, handsigniert vom Grafen von Roit

Der abgebildete Siegelstempel und das Forst-Schild sind nicht Bestandteil der Auktion und gesondert zu bestellen.
Viele weitere Fragen zum Titel und zum Land beantworten wir Ihnen gerne auch persönlich +(49)177 8080123  oder +(49)4251 671314
oder auf unseren Internetseiten zu diesem Projekt

www.graf-von-roit.de

HINWEIS: Die Lieferzeit beträgt 20 Werktage, da umfangreiches Material für Sie erstellt und registriert wird, daher bitte nur das Land erwerben, wenn Sie die Geduld für die Abwicklung aufbringen möchten!


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Preis :  EUR 298,00
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