Was soll ich mit einem 100 Quadratmeter großen Moor-Grundstück? Durch
die Besitzschaft dieses Grundstückes sind Sie berechtigt, den Titel
"Graf von Roit zu Hoya“ zu erwerben. Dieser Titel ist verbunden mit dem
Besitz von Land in der Region der Grafschaft Hoya und Diepholz und der
erfolgten Ernennung durch den Grafen von Roit. Die Titelergänzung „zu Hoya“ zu Ihrem neuen Titel “Graf von Roit zu Hoya” deutet auf den Landbesitz in Niedersachsen hin.
Wie kann ich dieses Land nutzen? Sie
haben mit dem Erwerb des Titels und des Grundstückes das vererbbare
Recht frei über Ihren Besitz zu verfügen. Das Land ist mit Bäumen
bewachsen und kann zur Brennholzgewinnung genutzt werden. Sie können
dort auf Wunsch auch in Ihrem nächsten Urlaub Ihr Zelt aufschlagen und
die Natur genießen und sich an Ihrem Status als Landherr erfreuen.
Werden viele Namensrechte zum Grafen von Roit zu Hoya vergeben?
Nein, die Anzahl der zum Verkauf stehenden Landparzellen im Uchter Moor
(Grundbuch von Uchte Blatt 2327, Gemarkung Uchte, Flur 18, Flurstück
85/8) und damit auch die Anzahl der zur Verleihung bestimmten
Namensrechte (Patent Nr. 30625962, Az.: 30625962.1/41) sind streng
limitiert und auch nur begrenzt verfügbar.
Ist der Titel und das Land vererbbar? Ja,
selbstverständlich ist das Land auch vererbbar. Sie erwerben das Land
mittels gesiegeltem Kaufvertrag. Da der Titel mit dem Landbesitz
verbunden ist, trägt der Erbe des Landes damit auch die Namensergänzung
„zu Hoya“, sofern der Vererbende diesen Titel dem Erben zuspricht.
Alles bleibt somit Familienbesitz! Der Verkauf des Namens an Dritte ist
jedoch nur mit schriftlicher Genehmigung der nowalit
Verlagsgesellschaft mbH gestattet, um die Anzahl der Namensträger auf
einen überschaubaren Kreis zu begrenzen.
Fallen nach dem Kauf weitere Kosten an? Nein! Der Kaufpreis ist eine Einmalzahlung und Kosten wie Steuern, Grundbesitz-abgaben usw. fallen nicht an.
Bei dem Kauf handelt es sich nicht um die grundbuchamtliche Eintragung
der Parzelle, sondern um einen Kaufvertrag zwischen der Landeignerin,
der Graf von Roit Liegenschafts- und Verwaltungsgesellschaft mbH und
dem Käufer. Die Parzelle ist auf dem Lageplan farblich gekennzeichnet
und gibt die Sichtlage wieder. Falls der Käufer eine Eintragung im
Grundbuch wünscht hat dieser alle Kosten hierfür, sowie die Notar- und
Vermessungskosten zu tragen. Die Gesamtfläche von rund 9.000qm, in
denen die Parzellen liegen, ist jedoch im Grundbuch eingetragen. Erst
bei dem Erwerb von Gründstücken mit einem Wert über 2.500 Euro fallen
Grunderwerbssteuern an.
Darf ich mit dem Titel auch das Wappen führen?
Ja. Der Käufer der Landparzelle ist berechtigt das geschützte
Wappensiegel derer von Roit zu Hoya zu führen. Das Wappen ist
entstanden aus historisch überlieferten Elementen und wird am oberen
linken Rand mit Ihren Initialen versehen.
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