|
||||||||||||||||||||||||||||||||
MeldestellenBevor Sie eine Fundstelle melden, sollten Sie sicherstellen, dass es sich tatsächlich um Kinderpornographie handelt (hier eine exakte Definition). Bitte sammeln Sie alle Informationen, die den Behörden helfen, den Urheber der Veröffentlichung zu ermitteln. Diese können je nach Internet-Dienst (WWW, Chat etc.) variiern. Hier finden Sie daher eine Anleitung, was wichtig ist. Danach können Sie einen Hinweis bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland abgeben:
In Österreich betreibt die Kriminalpolizei eine Meldestelle für Kinderpornographie: www.bmi.gv.at/meldestellen/ In der Schweiz nimmt die nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK) Meldungen über verdächtige Internet-Inhalte entgegen und leitet sie nach einer ersten Prüfung und Datensicherung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland weiter: www.cybercrime.admin.ch |
EMail-Kontakt: ngk@heise.de |
Zuletzt aktualisiert am 29.10.07 |
Eine Aktion von Heise Online, Spiegel Online, Stern Online, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF). |