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12.10.2008
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Inland
Klage gegen Polen wegen Entschädigungen

"Preußische Treuhand" scheitert mit Beschwerde

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Die Richter am Europäischen Gerichtshof lehnten die Klagen ab. ]
Die umstrittene Vertriebenenorganisation "Preußische Treuhand" ist mit ihren Beschwerden gegen Polen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gescheitert. Wie ein Sprecher des Straßburger Gerichts mitteilte, wurden die Schadensersatzansprüche deutscher Vertriebener für unzulässig erklärt. Das Gleiche gelte auch für den Vorwurf einiger Kläger, Polen habe mit den Vertreibungen gegen Ende des Zweiten Weltkriegs gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens und gegen das Folterverbot verstoßen. Damit wird der Fall von dem Gericht nicht weiter geprüft.

Verstöße nicht dem heutigen Polen anzulasten

Der Gerichtshof verwies darauf, dass Polen die Europäische Menschenrechtskonvention erst 1993 ratifiziert hat. Klagen über Konfiszierungen im Jahr 1945 seien damit aus zeitbedingten Gründen unzulässig. Die Menschenrechtskonvention verpflichte Staaten nicht zur Rückgabe von Eigentum, das ihnen vor Ratifizierung des Abkommens übertragen wurde. Zu den Beschwerden über Verstöße gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens und das Folterverbot merkte der Gerichtshof an, etwaige Menschenrechtsverletzungen im Jahr 1945 könnten nicht dem heutigen polnischen Staat angelastet werden. Dieser habe zum Zeitpunkt der Vertreibungen weder juristisch noch tatsächlich Kontrolle über die deutschen Territorien in Polen gehabt.

Steinmeier: Bestätigung für Bundesregierung

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier  (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Außenminister Steinmeier: Im deutsch-polnischen Verhältnis keine offenen Vermögensfragen. ]
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier begrüßte die Entscheidung. Das Gericht habe "klargestellt, dass aus der Europäischen Menschenrechtskonvention gegenüber Polen keine Rückgabeansprüche für das Eigentum Vertriebener abgeleitet werden können". Die Entscheidung bestätige die Haltung der Bundesregierung, dass im deutsch-polnischen Verhältnis keine offenen Vermögensfragen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg bestünden.

22 Klagen von vertriebenen Deutschen

Die Europäische Menchenrechtskonvention wurde 1950 verabschiedet und trat 1953 in Kraft. Polen trat ihr mit seiner Aufnahme 1991 in den Europarat bei. Ratifiziert wurde sie vom polnischen Parlament im Januar 1993. Die "Preußische Treuhand" hatte im Dezember 2006 in Straßburg 22 Klagen von Deutschen eingereicht, die bei ihrer Vertreibung aus Polen am Ende des Zweiten Weltkriegs Eigentum verloren hatten. Sie verlangten die Rückgabe des Eigentums oder Entschädigungen. In Polen stieß das Vorgehen der Organisation auf heftige Kritik. Die Bundesregierung betonte mehrfach, sie unterstütze diese Klagen nicht. Auch die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, distanzierte sich von den Klagen.

Stand: 09.10.2008 16:38 Uhr
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