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Vermittlungsprovision

Provision oder Courtage?

Grundsätzlich bedeuten Provision und Courtage inhaltlich das gleiche. Die Vermittlungsprovision kann der Immobilienmakler in Rechnung stellen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat. Der Immobilienmakler darf für beide Seiten, d.h. den Interessenten und den Immobilienanbieter tätig sein.

Empfehlung von 3v-immobilien

Mit der Vermittlung von Immobilien kann auch heute noch gutes Geld verdient werden. Der Beruf Immobilienmakler ist kein Ausbildungsberuf. Eine einfache Gewerbeanmeldung beim Wirtschaftsamt, die Zahlung einer Gebühr und ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis sind die Voraussetzungen, um als Immobilienmakler tätig werden zu dürfen. Weiteres ist in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.

Gute und seriöse Makler von Immobilien können Ihnen Referenzen nachweisen, verfügen nicht nur über eine Mobilfunktelefonnummer und haben eine ansprechende Internetpräsenz.

Erhalten Sie Immobilienexposés, d.h. Immobilienangebote, sollten Sie in jedem Fall prüfen, ob Ihnen das Angebot schon bekannt ist. Trifft das zu sollten Sie so schnell wie möglich dem Immobilienanbieter / Immobilienmakler davon in Kenntnis setzen. Hintergrund: Sie ersparen sich damit u.U. Ärger, denn es besteht die Möglichkeit, wenn Sie die Immobilien erwerben, dass beide Immobilienanbieter einen Provisionsanspruch gegen Sie geltend machen können!

Prüfen Sie das schriftliche Immobilienangebot auf Schlüssigkeit, d.h.

  • Steht auf dem Angebot der Name und der Geschäftssitz des Immobilienmaklers?
  • Welche Kontaktmöglichkeiten werden angeboten? Ein Festnetzanschluß oder nur eine Mobiltelefonnummer?
  • Geht aus dem Immobilienangebot die genaue Anschrift der Immobilie hervor?
  • Welche Qualität hat das Expose? Verfügt der Makler über eigenes Briefpapier, ein Logo oder scheint alles bereits mehrfach kopiert zu sein?
  • Geht aus dem Angebot eindeutig das Provisionsverlangen an Sie als eventueller Immobilienkäufer hervor?
  • Wird Ihnen der Eigentümer bzw. der Immobilienbesitzer namentlich genannt?

Bis auf den letzten Punkt sollten Ihnen alle Informationen gut und übersichtlich zur Verfügung gestellt werden. Die Benennung des Grundbesitzers wird oftmals bei der Besichtigung vom Immobilienmakler nachgeholt.

Besonderer Bonus: Der Makler ist Mitglied im Verband ( Immobilien Verband Deutschland ) und weist sich entsprechend aus.

Voraussetzungen zur Provisonszahlung

Der Immobilienvermittler muß Ihnen seine Provisionsforderung schon im schriftlichen Angebot (Expose) deutlich gemacht haben.
Hinweis: Schauen Sie bei den Internetangeboten, ob eine Courtage oder Provision von Ihnen als Immobilienkaufinteressent oder als Mietinteressent gefordert wird. Das Internetangebot gilt als schriftliches Expose. Drucken Sie sich das Onlineexpose in jedem Fall aus. Das gilt als Nachweis für eventuell spätere Rechtsstreitigkeiten.

Eine Courtage an den Vermittler ist erst nach der Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Für die Wohnungsvermietung gilt die Fälligkeit der Provisionszahlung vom Mieter an den Makler mit dem Vertragsbeginn.
Hinweis: Zahlen Sie in keinem Fall vor der Mietvertragsunterzeichnung eine Gebühr oder die Provision!

Von seriösen Immobilienmaklern erhalten Sie eine Rechnung. Aus dieser sollte in jedem Fall der Empfänger (Sie als Immobilienerwerber), wofür die Dienstleistung berechnet wird, der Nettobetrag zzgl. einzeln ausgewiesener Mehrwertsteuer und die Gesamtsumme sowie eine Kontoverbindung hervorgehen. Darüber hinaus ist der Immobilienvermittler verpflichtet auf der Rechnung seine Steuernummer anzugeben.
Hinweis: Fehlt eine der genannten Komponenten, bitten Sie den Vermittler um Korrektur mit dem Hinweis, dass Sie erst nach korrekter Rechnung die Courtage zahlen werden.

Dienstleistung muss bezahlt werden?

Der Immobilienmakler kann als Nachweismakler oder als Vermittlungsmakler tätig sein. Erfüllt er o.g. Voraussetzungen kann er eine Provision von Ihnen als Käufer / Mieter verlangen. Fordern Sie den Immobilienmakler! Stellen Sie ihm Aufgaben, wie die Besorgung der Teilungserklärung, die letzten beiden Wohnungseigentümerversammlungsprotokolle oder auch eines Katasters und Grundbuchauszuges. Fragen Sie ruhig nach weiteren Besichtigungen, auch zu anderen Tageszeiten. Das ist die Dienstleistung, die Ihnen das 3v-immobilien-Team zur Verfügung stellt.

Die Auswahl Ihres persönlichen Immobiliendienstleisters ist ein wichtiges Thema. Mit der richtigen Auswahl steht und fällt der erfolgreiche und langfristig sichere Immobilienerwerb. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage einfach als Email

Ihr 3v-immobilien-Team

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