Ausleihe

Das Deutsche Filmmuseum stellt regelmäßig aus fast allen Archivbereichen Originale für Ausstellungen anderer Museen oder Institutionen im In- und Ausland zur Verfügung. Als Exponate ergänzen zum Beispiel Plakate, Fotografien, Architektur- und Kostümentwürfe zahlreiche themenübergreifende Ausstellungen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluß eines Leihvertrages, der die üblichen Bestimmungen über die Versicherung, Einhaltung konservatorischer Standards sowie fachgerechter Lagerung und Anfertigung von Sicherungsnegativen enthält. Die Leihgebühr berechnet sich in der Regel nach der Höhe der Versicherungssumme.

Ebenfalls nach vorherigem Abschluß eines Leihvertrags ist eine gebührenpflichtige Ausleihe von Filmkopien zwecks Abspielung aus dem Filmarchiv möglich.

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