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Beitrittskandidat Türkei 

Am 3. Oktober 2005 sind die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen worden.  Ziel der Verhandlungen ist der Beitritt des Landes. Ob es dazu tatsächlich kommt, ist jedoch offen und hängt davon ab, ob die Türkei und die Europäische Union selbst am Ende des Verhandlungsprozesses alle Voraussetzungen dafür erfüllen. Auch wenn die Verhandlungen erfolgreich sein sollten, wird ein Beitritt der Türkei nicht vor 2014 erfolgen. Allgemein wird mit einer Verhandlungsdauer von 10 Jahren gerechnet.
 

Beitrittsperspektive seit 1963

 
Der endgültigen Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei war ein langer politischer Prozess vorangegangen. Bereits seit 1963 besteht zwischen der Europäischen Union (damals noch EWG) und der Türkei ein Assoziierungsabkommen, das als Fernziel auch einen Beitritt vorsieht. Ihren Beitrittsantrag zur EU stellte die Türkei am 14. April 1987.

Beim Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs in Helsinki im Dezember 1999 erhielt die Türkei den Status eines Beitrittskandidaten zur EU. Beitrittsverhandlungen sollten aber erst beginnen, wenn die Türkei die politischen Kriterien der Europäischen Union für einen Beitritt vollständig erfülle.
 

Beitrittsverhandlungen mit offenem Ergebnis

 
In ihrem Bericht an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament vom 6. Oktober 2004 empfahl die EU-Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Im Zentrum des Berichts standen die Lage der Menschenrechte, die demokratischen Standards, der Schutz von Minderheiten und die Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien. Die Kommission schlug dazu eine Drei-Säulen-Strategie vor. Dazu gehören:
 
  • Eine intensive Zusammenarbeit, um den Reformprozess in der Türkei zu fördern und zu stärken; 
  • Verhandlungen, die an die speziellen Herausforderungen des türkischen Beitritts angepasst werden; 
  • Ein verstärkter politischer und kultureller Dialog zur Annäherung zwischen den Bürgern der EU-Mitgliedsstaaten und der Türkei. 

Die Kommission war überzeugt, dass der Beitrittsprozess notwendig ist, um weitere Reformen in der Türkei einzuleiten und unterstrich, dass der Ausgang der Verhandlungen offen sei. Der Beitritt zur EU sei das Ziel, könne jedoch nicht vorab garantiert werden. Die Kommission legte auch eine Bewertung der Auswirkungen eines möglichen Beitritts auf die EU vor. Im Jahr 2005 bestätigte die Kommission ihre Einschätzung in einem Folgebericht.
 
Die Staats- und Regierungschefs der EU  folgten der Empfehlung der Kommission und beschlossen auf dem Europäischen Rat am 17. Dezember 2004, die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 zu beginnen. Die Beitrittsverhandlungen wurden jedoch auch an die Bedingung geknüpft, dass die Türkei das EU-Mitgliedsland Zypern während der Beitrittsverhandlungen anerkennen muss. Die Türkei muss außerdem bis 2006 das von ihr unterzeichnete Protokoll zur Zollunion mit der EU auch auf Zypern anwenden, das heißt unter anderem ihre See- und Flughäfen für den Handel mit dem griechischen Teil Zyperns öffnen.
 

Teilweise Aussetzung der Beitrittsverhandlungen

 
Hierbei gibt es jedoch nach wie vor Probleme: Die Türkei ist nicht bereit ihre See- und Flughäfen für zyprische Schiffe und Flugzeuge zu öffenen und so reguläre Handelsbeziehungen zu Zypern aufzunehmen. Die Außenminister der EU haben daraufhin die laufenden Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Dezember 2006 teilweise unterbrochen. Bis auf weiteres sind acht Verhandlungskapitel ausgesetzt, die von der Zypernfrage betroffen sind:  freier Warenverkehr, Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei, Transport, Zollunion sowie auswärtige Beziehungen.
 
Die EU-Kommission wurde beauftragt, in den kommenden drei Jahren über Fortschritte im Zypern-Streit zu beraten. Auf dieser Grundlage sollen die EU-Staaten dann über weitere Schritte in den Beitrittsverhandlungen entscheiden.
 
 

Der Zypern-Konflikt 

 
Der Zypernkonflikt begann in den 1960er Jahren als die griechische Bevölkerungsmehrheit der Insel eine neue Verfassung verabschieden wollte, die die Rechte der türkisch-zyprischen Bevölkerung verschlechterte. Die türkischen Zyprier forderten daraufhin eine Teilung der Insel in zwei selbständige Staaten. Der Konflikt verschärfte sich kontinuierlich, bis infolge landesweiter blutiger Unruhen 1963 Griechenland und die Türkei mit einem Eingriff in den Konflikt drohten. Die Entsendung von Friedenstruppen der UNO im Jahr 1964 bewirkte einen Waffenstillstand, konnte den Konflikt im Kern jedoch nicht lösen. 1974 besetzte die türkische Armee schließlich den nördlichen Inselteil.  Seither ist Zypern faktisch eine geteilte Insel: Der griechische Teil bildet die von der Staatengemeinschaft anerkannte "Republik Zypern". Der türkische Nordteil bildet die 1983 ausgerufene "Türkische Republik Nordzypern", die aber von der internationalen Staatengemeinschaft nicht anerkannt wird. Die Türkei hingegen erkennt nur die Türkische Republik Nordzypern an, nicht aber den griechischen Teil. Seit 2004 ist die Republik Zypern Mitglied der EU. Im Zuge der Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei besteht die EU nun darauf, dass die Türkei die Republik Zypern anerkennt.
 
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