Die Tarifbindung in Westdeutschland sinkt weiter. In Ostdeutschland bleibt sie stabil, allerdings auf niedrigem Niveau. Zu diesen Schlüssen kommt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit.
Während 1996 in der westdeutschen Privatwirtschaft noch 66 Prozent der Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt waren, profitierten 2007 lediglich 52 Prozent von festen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. In Ostdeutschland ging der Anteil der Beschäftigten mit Tarifverträgen im selben Zeitraum von 48 Prozent auf 33 Prozent zurück. Laut IAB deuten die Zahlen der letzten Jahre in Ostdeutschland auf eine Stabilisierung der Tarifbindung hin – allerdings auf unzureichendem Niveau.
Die privatwirtschaftlichen Betriebe selbst sind im Westen zu 33 Prozent und im Osten zu 19 Prozent tarifgebunden. Außerdem lässt sich laut der Studie feststellen, dass neu gegründete Betriebe oftmals eine Tarifbindung verweigern. Neben den Austritten der Unternehmen aus den Arbeitgeberverbänden sorgt dieser Umstand für eine dauerhaft sinkende Tarifbindung in Deutschland.
Tarifverträge regeln neben der Arbeitszeit und dem Urlaubsgeld vor allem die Entlohnung der Beschäftigten. Eine mangelnde Tarifbindung öffnet Niedriglöhnen Tür und Tor. Während der laufenden Diskussionen um die Einführung von Mindestlöhnen betonten die Arbeitgeber immer wieder die Bedeutsamkeit der Tarifautonomie. Der Staat dürfe sich nicht in die Lohnfindung von Gewerkschaften und Arbeitgebern einmischen. Doch wenn sich viele Arbeitgeber weiterhin durch den Austritt aus Arbeitgeberverbänden oder dadurch, dass sie nicht in diese eintreten, ihrer Verantwortung entziehen, fehlt der Tarifautonomie die Grundlage. Bei nachlassender Tarifbindung garantiert den Beschäftigten dann nur eine verbindliche Lohnuntergrenze in Form eines Mindestlohns ein Existenz sicherndes Einkommen, das vor Armut trotz Arbeit schützt.
Februar 2009 | ||||||
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