Deutschland: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist in Deutschland im Wesentlichen durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) geregelt. Den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien steht nach dem EEG ein gesetzlicher Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Vergütung des abgenommenen Stroms nach festen Vergütungssätzen zu.
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Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien sind in Deutschland vorrangig an das Netz anzuschließen. Netzbetreiber sind darüber hinaus verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und zu übertragen. Diese Sonderregelungen sind in dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) enthalten. Ergänzend gelten die allgemeinen energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnwG).
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