Italien: Rechtslage im Überblick

Förderung im Überblick

Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Italien hauptsächlich durch eine Mengenregelung (certificati verdi). Danach sind alle Stromproduzenten und Stromimporteure verpflichtet, einen bestimmten Anteil an Strom aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen oder eine bestimmte Menge an grünen Zertifikaten zuzukaufen. Alternativ bestehen verschiedene Typen von Preisregelungen, die für Kleinanlagen und teurere Technologien wie die Photovoltaik finanziell interessanter sind, als die Teilnahme am Zertifikatssystem. Dazu zählen Mechanismen wie die Einspeisevergütung für Anlagen unter 1 MW. Photovoltaik wird im Besonderen durch den „conto energia per il solare fotovoltaico“ gefördert. Zusätzlich kann der Strom auf dem freien Markt oder im Rahmen des geregelten „ritiro dedicato“ (Abnahme zu einem festgesetzten Preis durch den Gestore dei Servizi Elettrici) verkauft werden, oder unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit des „scambio sul posto“ (Net Metering) in Anspruch genommen werden.

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Netzzugang im Überblick

Der Zugang zum Netz für Strom aus Erneuerbaren Energien richtet sich in Italien im Wesentlichen nach den allgemeinen energiewirtschaftlichen Vorschriften. Eine Sonderregelung für Strom aus Erneuerbaren Energien besteht, abgesehen von einigen Ermäßigungen bei den Gebühren, lediglich bei der Netznutzung. Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien unter Wahrung der Netzsicherheit vorrangig zu übertragen (priorità di dispacciamento).

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Italien
Geförderte Technologien
  • Solar wird gefördert
  • Wind wird gefördert
  • Geothermie wird gefördert
  • Biogas wird gefördert
  • Biomasse wird gefördert
  • Wasserkraft wird gefördert

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