Slowenien: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Slowenien in erster Linie durch eine Preisregelung. Bestimmte Erzeuger („qualifizierte Erzeuger“) von Strom aus Erneuerbaren Energien haben die Wahl zwischen einem festen Einspeisetarif oder einem Bonus („Prämie“) auf den am freien Strommarkt erzielten Strompreis. Darüber hinaus werden in Slowenien eine Subvention und ein Kredit für die Förderung Erneuerbarer Energien öffentlich ausgeschrieben.
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Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien sind nach den allgemeinen energierechtlichen Vorschriften an das Netz anzuschließen. Ein Anschlussvorrang besteht nicht. Auch die Netznutzung richtet sich nach den allgemeinen energierechtlichen Vorschriften und hat diskriminierungsfrei zu erfolgen. Wählt der Anlagenbetreiber, der den Status eines qualifizierten Erzeugers hat, eine Förderung durch Einspeisevergütung, ist dessen Strom außerdem vom Netzbetreiber anzukaufen. Auch der Netzausbau richtet sich nach den allgemeinen energierechtlichen Vorschriften.
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