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Die Laufzeit des Atomkraftwerks Brunsbüttel darf nicht mit Reststrommengen aus dem rheinland-pfälzischen Reaktor Mülheim-Kärlich verlängert werden. Das hat am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig entschieden. Die Übertragungsmöglichkeiten von Strommengen seien im Atomgesetz eingeschränkt worden. "Wir können uns dem Wortlaut des Gesetzes nicht verschließen, auch wenn es unklar ist", sagte der Richter. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OVG zu, "weil man auch anderer Meinung sein kann", so der Richter. Vattenfall-Sprecher Ivo Banek kündigte bereits an, das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Das Bundesumweltministerium hatte zuvor einen Antrag des AKW-Betreibers Vattenfall abgelehnt, eine Reststrommenge aus dem Kontingent des stillgelegten Kraftwerks Mülheim-Kärlich auf den Meiler Brunsbüttel zu übertragen. Gegen diese Entscheidung hatte Vattenfall geklagt.
Grundlage des Urteils ist dem Gericht zufolge das Gesetz, in dem die Atomkraftwerke aufgeführt seien, auf die die Strommengen übertragen werden dürfen. Brunsbüttel gehöre nicht dazu. Vattenfall hatte in der Verhandlung verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, wenn die Strommengen aus Mülheim-Kärlich nur auf bestimmte Atomkraftwerke übertragen werden dürften. Das wäre "Willkür". Zudem sei der Gesetzestext ein "Musterbeispiel für Fehler in der legislativen Gesetzgebung". Auch der Vorsitzende Richter hatte auf Unklarheiten im Gesetzestext hingewiesen. Den Vortrag des Richters nannte der Vattenfall-Vertreter "eine Serie von Ohrfeigen an den Gesetzgeber".
Kritisch zum Urteil äußerte sich Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Dietrich Austermann. "Ich teile die in der Urteilsbegründung vom Richter selbst vorgetragenen
Zweifel an der Entscheidung", sagte der CDU-Politiker. Er hätte sich schon in erster Instanz eine Entscheidung gewünscht, "die sicherstellt, dass die Lücke der Stromlieferungen aus Schleswig-Holstein zwischen dem Zeitpunkt der möglichen Abschaltung des Kraftwerks Brunsbüttel und der Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks der Südweststrom AG geschlossen werden kann". Austermann setzt nun auf die Revision.
Der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Olaf Schulze, begrüßte dagegen die Entscheidung des Gerichts. "Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die Laufzeit Brunsbüttels nicht verlängert werden darf", sagte der Politiker und forderte ein Ende der "Phantomdiskussionen" um eine längere Betriebszeit des Reaktors.
Das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich war 1988 nur wenige Monate am Netz gewesen und nach einer Gerichtsentscheidung stillgelegt worden. Im Atomgesetz von 2002 wurde für das AKW eine Reststromerzeugungsmenge von 107,25 Terawattstunden festgesetzt, die auf andere Reaktoren übertragen werden darf. Vattenfall wollte insgesamt 15 Terawattstunden auf Brunsbüttel übertragen.
Der Ausfall führt zu Einnahmeverlusten in Millionenhöhe. (Meldung vom 11.01.2008)
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