Logo Spende Blut
Logo DRK
 

Persönliche Voraussetzungen für Spendewillige


Nachstehend kann nur auf eine kleine Auswahl wichtiger Kriterien für die Zulassung zur Blutspende eingegangen werden. Letztlich entscheidet der approbierte Arzt auf dem Spendetermin über die Zulassung zur Blutspende. In vielen Fällen ist eine eindeutige Aussage über die Spenderzulassung nur nach einem vertiefenden Arztgespräch und entsprechenden Untersuchungen möglich. Der Auskunft über das Internet sind an dieser Stelle Grenzen gesetzt. Insofern können die nachfolgenden Kriterien lediglich der Orientierung dienen.


Ein älterer Blutspender lächelt beim Blutspenden den Betrachter an Altersgrenzen
Blutspenderinnen und Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen vor ihrer ersten Blutspende das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dauerspender können bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres Blut spenden.


Maximale Spendenanzahl pro Jahr
Männer dürfen pro Jahr nicht mehr als 6 Vollblutspenden, Frauen nicht mehr als 4 Vollblutspenden leisten. Bezüglich der Anzahl von Plasmaspenden (zusätzlich oder ausschließlich) gelten weitergehende Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Plasmaspende erläutert werden.


Spendeabstand
Zwischen zwei Vollblutspenden soll ein Abstand von 12 Wochen eingehalten werden. Der Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden muss 8 Wochen betragen. Die maximale Anzahl an Vollblutspenden pro Jahr darf nicht überschritten werden.


Gesundheitszustand des Spendewilligen
Spendewillige müssen gesund sein. Erkrankungen schließen generell oder zeitweise von der Blutspende aus. Bei einigen chronischen Erkrankungen kann trotz Medikamenteneinnahme Blut gespendet werden (z. B. Bluthochdruck, wenn dieser gut eingestellt ist oder ein mit Tabletten behandelter Diabetes mellitus). In jedem Einzelfall wird durch einen approbierten Arzt bei der Blutspendeaktion individuell die Spendefähigkeit abgeklärt.


Medikamenteneinnahme
Regelmäßige bzw. gelegentliche Medikamenteneinnahme kann zu einer Nicht-Zulassung zur Blutspende führen. Sofern Medikamente eingenommen werden, geben Sie bitte den Namen der Medikamente und die verordnete Einnahme im Spenderfragebogen an. An dieser Stelle ist es leider nicht möglich, auf die Einnahme bestimmter Medikamente bzw. Medikamentengruppen einzugehen. (siehe auch: Bei Fragen vorher anrufen)


Eine Schwester misst einer jungen Blutspenderin den Blutdruck Auslandsreisen / Geburt, Aufenthalt im Ausland
Reisen in außereuropäische Länder bzw. die Geburt/das Aufwachsen in solchen Ländern können zu einem generellen Ausschluss bzw. einem zeitlich befristeten Ausschluss von der Blutspende führen. Die Länderliste mit den unterschiedlichen Entscheidungskriterien kann wegen des Umfangs und der Berücksichtigung auch kurzfristiger Entscheidungen hier nicht angezeigt werden.
Spendewillige, die sich zwischen 1980 und 1996 in der Summe aller Aufenthalte länger als 6 Monate in Großbritannien aufgehalten haben, dürfen nach den derzeitigen Bestimmungen in Deutschland nicht zur Blutspende zugelassen werden.


Impfungen
Nach Schutzimpfungen sind unterschiedliche Zeitabstände bis zur nächsten Blutspende einzuhalten, die von der Art der Impfung bzw. des verwendeten Impfstoffes abhängen. Es ist außerdem zu berücksichtigen, ob es zu Impfreaktionen gekommen ist. Die individuelle Abklärung sollte durch einen kostenlosen Anruf bei der Hotline der DRK-Blutspendedienste erfolgen.


Zahnärztliche Behandlung
Eine allgemeine zahnärztliche Kontrollbehandlung und einfache Füllungen verhindern nicht direkt eine Vollblutspende. Im Einzelfall detailliert abzuklären ist die Spenderzulassung aber nach Zahnentfernungen (Ziehen, Ausgraben), nach Wurzelbehandlungen, bei Überkronen und Zahnfleischbehandlungen.


Eine ältere Frau lässt sich Blut für eine spätere Operation entnehmen Operationen (auch endoskopische bzw. minimal invasive Behandlungen)
Nach Operationen ist die nächste Blutspende erst mit einem von der Art des Eingriffs abhängigen Zeitabstand möglich. Bei größeren Operationen beträgt der Mindestabstand 6 Monate.
Gerade nach Operationen empfiehlt sich für Blutspendewillige eine vorherige individuelle Abklärung der Spendefähigkeit durch Anruf an der Hotline der DRK-Blutspendedienste.


Tätowierung, Piercing, Branding
Die Anbringung von neuem Körperschmuck, z.B. Tätowierungen, Piercings, Brandings u.a.m. führt zu einem zeitlich befristeten Ausschluss von der Blutspende. Im Einzelfall muss berücksichtigt werden, ob es bei der Anbringung des Köperschmuckes zu unerwünschten Nebenwirkungen (Entzündung usw.) gekommen ist.


Infektionskrankheiten, Kontakt zu Infektionserkrankten
Infektionskrankheit (z.B. AIDS, Hepatitis u.a.m.) können u.a. durch Blutpräparate übertragen werden. Deshalb dürfen spendewillige Personen, die selbst von entsprechenden Infektionskrankheiten betroffen sind bzw. bei denen aufgrund der Lebensumstände bzw. persönlichen Kontakte ein erhöhtes Infektionsrisiko für solche Krankheiten besteht, nicht zur Blutspende zugelassen werden.