Informationen zur Blutspende - Wer darf Blut spenden?
Persönliche Voraussetzungen für Spendewillige
Nachstehend kann nur auf eine kleine Auswahl wichtiger Kriterien für die Zulassung zur Blutspende eingegangen werden. Letztlich entscheidet der approbierte Arzt auf dem Spendetermin über die Zulassung zur Blutspende. In vielen Fällen ist eine eindeutige Aussage über die Spenderzulassung nur nach einem vertiefenden Arztgespräch und entsprechenden Untersuchungen möglich. Der Auskunft über das Internet sind an dieser Stelle Grenzen gesetzt. Insofern können die nachfolgenden Kriterien lediglich der Orientierung dienen.
Altersgrenzen
Blutspenderinnen und Blutspender müssen mindestens
18 Jahre alt sein und dürfen vor ihrer
ersten Blutspende das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben. Dauerspender können bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres
Blut spenden.
Maximale Spendenanzahl pro Jahr
Männer dürfen pro Jahr nicht mehr als 6 Vollblutspenden,
Frauen nicht mehr als 4 Vollblutspenden leisten. Bezüglich
der Anzahl von Plasmaspenden (zusätzlich oder ausschließlich)
gelten weitergehende Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der
Plasmaspende erläutert werden.
Spendeabstand
Zwischen zwei Vollblutspenden soll ein Abstand von 12 Wochen
eingehalten werden. Der Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden
muss 8 Wochen betragen. Die maximale Anzahl an Vollblutspenden
pro Jahr darf nicht überschritten werden.
Gesundheitszustand des Spendewilligen
Spendewillige müssen gesund sein. Erkrankungen schließen
generell oder zeitweise von der Blutspende aus. Bei einigen
chronischen Erkrankungen kann trotz Medikamenteneinnahme Blut
gespendet werden (z. B. Bluthochdruck, wenn dieser gut eingestellt
ist oder ein mit Tabletten behandelter Diabetes mellitus). In
jedem Einzelfall wird durch einen approbierten Arzt bei der
Blutspendeaktion individuell die Spendefähigkeit abgeklärt.
Medikamenteneinnahme
Regelmäßige bzw. gelegentliche Medikamenteneinnahme
kann zu einer Nicht-Zulassung zur Blutspende führen. Sofern
Medikamente eingenommen werden, geben Sie bitte den Namen der
Medikamente und die verordnete Einnahme im Spenderfragebogen
an. An dieser Stelle ist es leider nicht möglich, auf die
Einnahme bestimmter Medikamente bzw. Medikamentengruppen einzugehen.
(siehe auch: Bei Fragen vorher anrufen)
Auslandsreisen / Geburt, Aufenthalt im Ausland
Reisen in außereuropäische Länder bzw. die Geburt/das
Aufwachsen in solchen Ländern können zu einem generellen
Ausschluss bzw. einem zeitlich befristeten Ausschluss von der
Blutspende führen. Die Länderliste mit den unterschiedlichen
Entscheidungskriterien kann wegen des Umfangs und der Berücksichtigung
auch kurzfristiger Entscheidungen hier nicht angezeigt werden.
Spendewillige, die sich zwischen 1980 und 1996 in der Summe
aller Aufenthalte länger als 6 Monate in Großbritannien
aufgehalten haben, dürfen nach den derzeitigen Bestimmungen
in Deutschland nicht zur Blutspende zugelassen werden.
Impfungen
Nach Schutzimpfungen sind unterschiedliche Zeitabstände
bis zur nächsten Blutspende einzuhalten, die von der Art
der Impfung bzw. des verwendeten Impfstoffes abhängen.
Es ist außerdem zu berücksichtigen, ob es zu Impfreaktionen
gekommen ist. Die individuelle Abklärung sollte durch einen
kostenlosen Anruf bei der Hotline der DRK-Blutspendedienste
erfolgen.
Zahnärztliche Behandlung
Eine allgemeine zahnärztliche Kontrollbehandlung und einfache
Füllungen verhindern nicht direkt eine Vollblutspende.
Im Einzelfall detailliert abzuklären ist die Spenderzulassung
aber nach Zahnentfernungen (Ziehen, Ausgraben), nach Wurzelbehandlungen,
bei Überkronen und Zahnfleischbehandlungen.
Operationen (auch endoskopische bzw. minimal invasive Behandlungen)
Nach Operationen ist die nächste Blutspende erst mit einem
von der Art des Eingriffs abhängigen Zeitabstand möglich.
Bei größeren Operationen beträgt der Mindestabstand
6 Monate.
Gerade nach Operationen empfiehlt sich für Blutspendewillige
eine vorherige individuelle Abklärung der Spendefähigkeit
durch Anruf an der Hotline der DRK-Blutspendedienste.
Tätowierung, Piercing, Branding
Die Anbringung von neuem Körperschmuck, z.B. Tätowierungen,
Piercings, Brandings u.a.m. führt zu einem zeitlich befristeten
Ausschluss von der Blutspende. Im Einzelfall muss berücksichtigt
werden, ob es bei der Anbringung des Köperschmuckes zu
unerwünschten Nebenwirkungen (Entzündung usw.) gekommen
ist.
Infektionskrankheiten, Kontakt zu Infektionserkrankten
Infektionskrankheit (z.B. AIDS, Hepatitis u.a.m.) können
u.a. durch Blutpräparate übertragen werden. Deshalb
dürfen spendewillige Personen, die selbst von entsprechenden
Infektionskrankheiten betroffen sind bzw. bei denen aufgrund
der Lebensumstände bzw. persönlichen Kontakte ein
erhöhtes Infektionsrisiko für solche Krankheiten besteht,
nicht zur Blutspende zugelassen werden.
- Voraussetzungen zur Blutspende allgemein
- Persönliche Voraussetzungen für Spendewillige
- Bei Fragen vorher anrufen
- Was muss ein Spendewilliger mitbringen?