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Schweizer Armee

Flexibel, vielseitig, kompetent -  die Aufträge der Armee

Die Schweizer Armee ist flexibel und kompetent. Ihre vielseitigen Tätigkeiten entspringen den drei Grundaufträgen, welche der Armee übergeben worden sind:
  • Existenzsicherung
  • Raumsicherung und Verteidigung
  • Friedensförderung

Die Existenzsicherung umfasst die unterstützenden Einsätze der Armee zu Gunsten der Bevölkerung. Sie erfolgen auf Ersuchen der zivilen Behörden, wenn die Mittel von Bund, Kantonen und Gemeinden nicht mehr ausreichen. Diese Einsätze umfassen unter anderem militärische Katastrophenhilfe, Wahrung der Lufthoheit, Unterstützung von Polizei und Grenzwachtkorps und Schutz von Konferenzen und Objekten. Die Einsätze erfolgen subsidiär, das heisst, die Verantwortung und Führung liegt bei der jeweiligen zivilen Behörde.

Einsätze zur Raumsicherung dienen dem Schutz wichtiger Gebiete und des Luftraums. Bei der Verteidigung handelt es sich um die Abwehr eines militärischen Angriffs auf die Schweiz.

Friedensfördernde Einsätze haben zum Ziel, im Ausland den Frieden zu festigen und einen erneuten Ausbruch bewaffneter Konflikte zu verhindern. Sie erfolgen auf Grund eines internationalen Mandats (UNO oder OSZE), in der Regel zusammen mit anderen Staaten.

Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Armee gehören die Bundesverfassung (BV, Art 58, Abs. 2), das Armeeleitbild XXI sowie das Militärgesetz.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation Verteidigung
Zuletzt aktualisiert am: 31.03.2009
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