Zulassungsverfahren 2009/2010 Der Zugang zum Bachelorstudium Psychologie ist im Studienjahr 2009/10 nur aufgrund eines erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahrens möglich.
Die "ANMELDUNGonline" ist verpflichtend für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren durchzuführen.
Zulassungsregelung Psychologie (Informationen folgen in Kürze)
Details um Aufnahmeverfahren Psychologie (Informationen folgen in Kürze)
Zulassungsvoraussetzung für ordentliche Studien ist neben fundierten Deutschkenntnissen der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Die Fachhochschulreife bzw. die Fachgebundene Hochschulreife erfüllen nicht die Anforderungen einer allgemeinen Hochschulreife.
Fachgebundenen Hochschulreife Das Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium jener Studiengänge, für die die Studienberechtigung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland besteht. Diese sind explizit in diesem Zeugnis angeführt.
Fachhochschulreife Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt nicht zur Aufnahme eines ordentlichen Studiums.