Anmeldung von begünstigen Anlagen
In der Anmeldung sind anzugeben:
- Name und Anschrift des Betreibers der Anlage,
- Standort der Anlage,
- technische Beschreibung der Anlage unter Angabe des Durchschnittsverbrauchs pro Betriebsstunde,
- Beschreibung der installierten und betriebsfähigen Vorrichtungen zur Kraft- und Wärmenutzung,
- vorläufige Nutzungsgradberechnung sowie
- Angaben über die Art der Mengenermittlung sowohl der eingesetzten Energieerzeugnisse als auch der erzeugten genutzten thermischen und mechanischen Energie.
Das Hauptzollamt kann weitere Angaben und Unterlagen verlangen.
Ermittlung des Nutzungsgrades
Der Nutzungsgrad einer Anlage zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme ist das Verhältnis der gesamten
erzeugten Energie zur eingesetzten Energie.
In der Regel sind die Mengen der eingesetzten Energieerzeugnisse sowie der
erzeugten thermischen und mechanischen Energie zu messen.
Bei kleinen, in sich geschlossenen Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft
und Wärme, die ausschließlich wärmegeführt betrieben werden und über keinen
Notkühler verfügen, kann der Nutzungsgrad den technischen Beschreibungen des
Herstellers entnommen werden.