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Mineralölraffinerie
Zoll online > Zoll und Steuern > Verbrauchsteuern > Energiesteuer > Höhe der Energiesteuer > Steuertarif für Energieerzeugnisse > Anwendung Steuertarif nach § 2 Abs. 3 EnergieStG > Anmeldung von begünstigten Anlagen

Anmeldung von begünstigen Anlagen

Eine Anlage zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG ist vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage gemäß § 3 Abs. 4 EnergieStG schriftlich bei dem Hauptzollamt anzumelden, in dessen Bezirk der Standort der Anlage liegt.

In der Anmeldung sind anzugeben:

Das Hauptzollamt kann weitere Angaben und Unterlagen verlangen.

Ermittlung des Nutzungsgrades

Der Nutzungsgrad einer Anlage zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme ist das Verhältnis der gesamten erzeugten Energie zur eingesetzten Energie.
In der Regel sind die Mengen der eingesetzten Energieerzeugnisse sowie der erzeugten thermischen und mechanischen Energie zu messen.
Bei kleinen, in sich geschlossenen Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme, die ausschließlich wärmegeführt betrieben werden und über keinen Notkühler verfügen, kann der Nutzungsgrad den technischen Beschreibungen des Herstellers entnommen werden.




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