Von Peter Blechschmidt, Berlin

Die FDP muss wegen rechtswidriger Spenden eine Millionenstrafe an den Bundestag zahlen. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte den Bescheid des Bundestages wegen der Parteispendenaffäre um Jürgen Möllemann.

Im Berliner Verwaltungsgericht warten die Beteiligten auf den Prozess der FDP gegen die Bundesrepublik. Foto: ddp

Die FDP ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, eine geringere Strafzahlung an den Bundestag wegen illegaler Parteispenden des ehemaligen FDP-Politikers Jürgen Möllemann zu erreichen.

Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte am Dienstag einen Strafbescheid von Bundestagspräsident Norbert Lammert vom Juli dieses Jahres über 3,463 Millionen Euro in voller Höhe. Zusätzlich kann der Bundestag 873.500 Euro einbehalten, welche die FDP schon 2002 hinterlegt hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. FDP-Schatzmeister Hermann-Otto Solms kündigte an, er werde empfehlen, in die Berufung zu gehen. Möllemann ist 2003 bei einem Fallschirmabsprung ums Leben gekommen.

Unstreitig war zwischen den Beteiligten am Dienstag, dass Möllemann in den Jahren 1996 bis 2000 etwa 1,34 Millionen D-Mark (umgerechnet 680000 Euro) in die Parteikassen geleitet hatte.

Dieses Geld war in kleine Tranchen gestückelt und vom damaligen Parteischatzmeister als anonyme Spenden auf Parteikonten eingezahlt worden. Damit hatten die beiden gegen die Vorschrift im Parteiengesetz verstoßen, dass bei Gaben über 1000Mark die Spender genannt werden müssen.

Dafür habe Bundestagspräsident Lammert zu Recht das Zweifache der unrechtmäßig erhaltenen Spende als Strafe verhängt und zudem die Abführung des ursprünglichen Spendenbetrages gefordert, entschied das Gericht.

Dass Möllemann als Landesvorsitzender und der damalige Schatzmeister selbst die Herkunft des Geldes gekannt hätten, reiche nicht aus, um die Gesetzesvorschrift zu erfüllen, dass Spender "feststellbar" sein müssten, urteilten die Richter.

Die FDP hatte argumentiert, dass die Partei in diesem Fall nur gegen die Pflicht zur Publizierung der Spende an sich verstoßen habe und damit ein niedrigerer Betrag als Strafe anzusetzen sei.

Nicht bestritten wurde von der FDP auch, dass ein Betrag von 980000 Euro, mit dem Möllemann im Jahr 2002 ein anti-israelisches Wahlkampf-Faltblatt finanziert hatte, als illegale Parteispende zu gelten hat.

Diesen Vorgang hatte die FDP schon 2002 selbst angezeigt. Weil sie somit zur Aufklärung beigetragen habe, machte sie in diesem Fall sozusagen mildernde Umstände für sich geltend, die aber die Bundestagsverwaltung nicht in ausreichendem Maße anerkannt habe.

Wenn eine Partei, die sich mit der Offenlegung einer Spendenaffäre in den eigenen Reihen "einer Zerreißprobe gestellt" habe, dafür bestraft werde, sende dies auch ein "Signal an andere Parteien mit ähnlichen Problemen", sagte der Prozessvertreter der FDP, Christopher Lenz. Dem mochte das Gericht nicht folgen.

Als erwiesen wertete das Gericht schließlich, dass die FDP in den Jahren 1998 und 2002 Sachspenden Möllemanns im Wert von umgerechnet 552000 Euro in Form von Großplakaten, Zeitungsanzeigen und Honoraren erhalten habe. Die FDP hatte dies bestritten.

Die Bundestagsverwaltung berief sich auf Ermittlungen des Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die belegten, dass die Spenden der FDP zugutegekommen seien. Die FDP hatte argumentiert, in einem ähnlichen Fall habe der Bundestag die Einlassung einer Partei akzeptiert, dass sie die Spenden nicht erhalten habe. Wenn nun die Darstellung der FDP ignoriert würde, stelle dies eine "willkürliche" Ungleichbehandlung dar. (AZ: VG2K 126.09)

(sueddeutsche.de/dpa/AP/sukl/woja)

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