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Pressestelle des Europarates

09/02/06 Fall Dorigo gegen Italien: Ministerkomitee bedauert Fehlen zufrieden stellender Maßnahmen

Fall Dorigo gegen Italien: Ministerkomitee bedauert Fehlen zufrieden stellender Maßnahmen

068d06

Straßburg, 09.02.06 – Das Ministerkomitee hat gestern bei seiner Sitzung in Straßburg bedauert, dass die wiederholten Aufforderungen des Komitees an Italien, seine Verpflichtung zu erfüllen und die Folgen der Verletzung der Konvention im Fall Dorigo zu beheben, noch zu keiner zufrieden stellenden Lösung geführt haben.

Das Ministerkomitee stellte fest, dass kürzliche Versuche der Justizbehörden zur Wiederaufnahme des anstehenden Verfahrens mit dem Ziel, die Einhaltung der Konvention sicherzustellen, nicht das erwartete Ergebnis erzielt haben. Das Ministerkomitee äußerte den Wunsch, dass diese Bemühungen zu einer Lösung führen, die den Bestimmungen der Konvention entspricht.

Das Komitee hat darauf bestanden, dass Italien gemäß der Konvention verpflichtet ist, die restitutio in integrum zugunsten des Beschwerdeführers so gut wie möglich sicherzustellen, der weiterhin eine Strafe verbüßt, die bei einem unfairen Verfahren verhängt wurde.

Das Ministerkomitee hat infolgedessen beschlossen, den weiteren Verlauf dieses Falles bei der nächsten Sitzung der ständigen Vertreter zum Thema Menschenrechte am 28. und 29. März 2006 zu prüfen.

Texte des Ministerkomitees: Entschließungen DH(2002)30, DH(2004)13, DH(2005)85; und der Parlamentarischen Versammlung: Entschließung 1411(2004) und Empfehlung 1684 (2004).
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Nach den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die betroffenen Staaten bei Verurteilung durch den Menschenrechtsgerichtshof dazu verpflichtet, unter Aufsicht des Ministerkomitees alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den klagenden Parteien angemessene Entschädigung zu gewähren und um in Zukunft neuerliche, ähnliche Verletzungen im Sinne der Konvention zu verhindern.

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Tel. +33 3 88 41 25 60  - Fax. +33 3 88 41 39 11
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