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Pressemitteilung  

Kommunikationsabteilung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

28/04/06 Aserbaidschan: PACE-Delegation besorgt über fehlende Anzeichen für Fortschritte vor partieller Wiederholung der Parlamentwahlen

Aserbaidschan: PACE-Delegation besorgt über fehlende Anzeichen für Fortschritte vor partieller Wiederholung der Parlamentswahlen

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Straßburg, 28.04.2006 – Die Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE), die Aserbaidschan im Vorfeld der Wahlen besuchte, hat ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht angesichts der fehlenden Anzeichen für einen demokratischen Fortschritt im Vorfeld der partiellen Wiederholung der Parlamentswahlen in Aserbaidschan am 13. Mai 2006.

Die Parlamentwahlen am 6. November 2005 wiesen nach Meinung der Versammlung und anderer internationaler Beobachter trotz einiger Verbesserungen im Vorfeld der Wahlen viele Mängel auf und waren nicht in Einklang mit zahlreichen Standards des Europarates für demokratische Wahlen. Nach den Wahlen im November hatte die Versammlung Entschließung 1460 (2006) verabschiedet, in der sie zu dem Ergebnis kommt, dass es Aserbaidschan nicht gelinge, die Pflichten und Verpflichtungen einzuhalten, die es bei seinem Beitritt zum Europarat eingegangen war. Die Versammlung behielt sich daher vor, die ratifizierten Beglaubigungsschreiben der nationalen Delegation Aserbaidschans bei der Parlamentarischen Versammlung während ihrer Juni-Sitzung auf Grundlage eines Berichts über die Fortschritte der aserbaidschanischen Behörden erneut zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Wiederholung der Wahl in den zehn Wahlbezirken vollständig demokratischen Grundsätzen entspricht. Die Entschließung legt insbesondere fest, dass die aserbaidschanischen Behörden die angeblichen Wahlfälschungen bei den Wahlen im November umfassend und auf transparente Weise untersuchen sollten und darüber hinaus ihr Wahlgesetz entsprechend der Empfehlung der Venedig-Kommission des Europarates reformieren sowie die Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und Pluralismus in den elektronischen Medien garantieren sollten.

Die partielle Wiederholung der Parlamentswahlen in zehn Wahlbezirken am 13. Mai 2006 ist daher eine wichtige Gelegenheit für die aserbaidschanischen Behörden, um ihren politischen Willen zu zeigen, sich für demokratische Standards einzusetzen sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen, die Aserbaidschan bei seinem Beitritt zum Europarat freiwillig eingegangen war. Die Delegation betonte jedoch, dass zwar nur in zehn Wahlbezirken offiziell anerkannt wurde, dass das Wahlergebnis durch Wahlfälschungen manipuliert wurde, die Ergebnisse in zahlreichen weiteren Wahlbezirken jedoch ebenfalls in Frage gestellt werden können.

Die Delegation bedauert die geringe Sichtbarkeit des Wahlkampfes und das offensichtlich mangelnde Interesse der Öffentlichkeit an den Wahlen in den zehn Wahlbezirken. Dies könnte als Zeichen für das mangelnde Vertrauen der Öffentlichkeit in den Wahlprozess nach den Wahlen im November gewertet werden. Die Behörden sollten daher alle Möglichkeiten ergreifen, die die partielle Wiederholung der Wahlen am 13. Mai bietet, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den demokratischen Prozess in Aserbaidschan wiederherzustellen.

Bedauerlichweise konnte die Mission der Versammlung, die Aserbaidschan im Vorfeld der Wahlen vom 27. bis 28. April 2006 besuchte, wenige Hinweise dafür finden, dass der politische Wille besteht, in den von der Versammlung geforderten Bereichen Fortschritte zu erzielen.

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Die Mission der Versammlung möchte daher folgende Empfehlungen an die aserbaidschanischen Behörden aussprechen:

i. Die Reform des Wahlgesetzes ist eine wichtige Vorraussetzung um sicherzustellen, dass Wahlen künftig in Einklang mit den Standards und Verpflichtungen des Europarates stattfinden. Die aserbaidschanischen Behörden sollten daher unverzüglich und noch vor der Wiederholung der Wahlen, offiziell bei der Venedig-Kommission die Zusammenarbeit bei der Reform des Wahlgesetzes beantragen. Die Behörden sollten deutlich machen, dass sie im Rahmen dieser Zusammenarbeit bereit sind, die Zusammensetzung der Wahlkommission dahingehend zu ändern, dass die Wahlverwaltung das volle Vertrauen aller an der Wahl beteiligten Akteure genießt. Darüber hinaus sollten die Behörden die Unterstützung der Venedig-Kommission bei der weiteren Entwicklung eines Verfahrens für einen effizienten Umgang mit Beschwerden bei Wahlen beantragen.

ii. Das Gesetz zur Versammlungsfreiheit bietet weiterhin einen unverhältnismäßigen Ermessenspielraum für die kommunale Exekutive, Anträgen für Kampagnen und Veranstaltungsorten zuzustimmen. Die Behörden in Aserbaidschan sollten in ihrer Anfrage an die Venedig-Kommission klarstellen, dass sie gewillt sind, das Gesetz zur Versammlungsfreiheit zu ändern, um es den europäischen Normen anzupassen.

iii. Die Untersuchungen zum Wahlbetrug während der Wahlen im November haben nur zu einer geringen Anzahl von Strafverfolgungen geführt. Die Behörden sollten sich weiterhin bemühen, der Öffentlichkeit und der internationalen Gemeinschaft umfassend Auskunft zu geben, bezüglich der angestellten Untersuchungen und deren Ergebnisse. In diesem Zusammenhang bedauert der Ad-hoc-Ausschuss das Scheitern des Verfassungsgerichtshofs, die Kriterien aufzuklären, nach denen entschieden wurde, die Ergebnisse von sechs Wahlbezirken zu streichen und die anderer zu anzuerkennen. Die Delegation hofft, dass der Präsident der Republik Aserbaidschan noch vor den kommenden Wahlen eine öffentliche Erklärung abgeben wird, so wie er es bereits vor den November-Wahlen getan hatte. In seiner Erklärung sollte er versichern, dass alle Berichte über Verstöße gegen das Wahlgesetz vollständig untersucht werden und dass, die Täter strafrechtlicht verfolgt werden, wenn Verstöße zu Tage kommen.

Die Delegation, die im Vorfeld der Wahlen anwesend war, möchte hervorheben, dass die Umsetzung der Empfehlungen durch die Behörden Aserbaidschans nicht nur notwendig ist, um die Forderungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu erfüllen. Vor allem geht es darum, das Vertrauen der aserbaidschanischen Bevölkerung und der an der Wahl beteiligten Personen in den demokratischen Fortschritt wieder herzustellen. Dies kann nur dann geschehen, wenn die aserbaidschanischen Behörden einen starken politischen Willen zeigen, sich an die Regeln und Verpflichtungen eines vollständigen und wahren Mitglieds des Europarates zu halten. Der Europarat und die aserbaidschanischen Behörden sollten weiterhin zusammenarbeiten, um das Wahlverfahren in Aserbaidschan zu verbessern, auch nach diesen Wahlen. Die Delegation ist überzeugt, dass für die aserbaidschanischen Behörden immer noch genügend Zeit vorhanden ist, die demokratische Reform umzusetzen und mit der Durchführung der kommenden Wahlwiederholung ihr Engagement für die Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft in Aserbaidschan zu zeigen.

Die Delegation, die Aserbaidschan im Vorfeld der Wahlen besucht hat, möchte nochmals die Unterstützung der Versammlung für die demokratische Entwicklung Aserbaidschans betonen. Die Parlamentarische Versammlung wird daher eine 20-köpfige Delegation entsenden, um die partielle Wiederholung der Parlamentswahlen am 13. Mai 2006 zu beobachten.

Die Delegation der Parlamentarischen Versammlung hat Aserbaidschan vom 27.-28. April 2006 besucht, um das politische Klima und die Vorbereitungen der partiellen Wiederholung der Parlamentswahlen in Aserbaidschan am 13. Mai 2006 zu bewerten. Die Delegation setzte sich aus je einem Vertreter der fünf Fraktionen der Versammlung zusammen:

    · Leo Platvoet (Niederlande, UEL), Leiter der Delegation
    · Ruth-Gaby Vermot-Mangold (Schweiz, SOC)
    · Eduard Lintner (Deutschland, EPP/CD)
    · Fiorello Provera (Italien, ALDE)
    · Mevlüt Çavuşoğlu (Türkei, EDG)

Kontakt: Bas Klein, Mobil +33 662 26 54 89.

Pressekontakt
Kommunikationsabteilung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Tel. +33 3 88 41 31 93 - Fax. +33 3 90 21 41 34
E-Mail: pace.com@coe.int