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Pressestelle des Europarates

16/05/06 Europarat: Berichte über Rassismus in Zypern, Dänemark, Italien, Luxemburg und der Russischen Föderation

Europarat: Berichte über Rassismus in Zypern, Dänemark, Italien, Luxemburg und der Russischen Föderation

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Straßburg, 16.05.2006 – Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), die Einrichtung des Europarates zur Bekämpfung von Rassismus, hat heute fünf neue Berichte über Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz in Zypern, Dänemark, Italien, Luxemburg und der Russischen Föderation veröffentlicht. ECRI hebt die positiven Entwicklungen in den fünf Mitgliedsländern des Europarates hervor, verweist aber auch auf Punkte, die Anlass zur Besorgnis geben.

In Zypern wurde der rechtliche und institutionelle Rahmen gegen Rassendiskriminierung erheblich verstärkt. Das anhaltende Fehlen einer umfassenden Immigrations- und Integrationspolitik hat dazu geführt, dass die Immigranten Menschenrechtsverletzungen, Ausbeutung und Diskriminierung besonders stark ausgesetzt sind. Neue Gelegenheiten zu einem aktiv geförderten Dialog und der Versöhnung der griechisch-zyprischen und türkisch-zyprischen Gemeinden stehen noch immer aus.

Dänemark hat ein Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet und einen Beschwerdeausschuss für die Ethnische Gleichbehandlung ins Leben gerufen. Die Aufgabe dieses Ausschusses besteht darin, Beschwerden bezüglich der Diskriminierung in allen Bereichen zu untersuchen - auch die Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das Staatsangehörigkeits-, das Integrations- und das Ausländergesetz wurden jedoch in dem Maße geändert, dass es Minderheitengruppen erschwert wird, die dänische Staatsbürgerschaft zu erlangen, von der Zusammenführung von Ehegatten und Familien zu profitieren und den selben sozialen Schutz zu genießen wie der Rest der Gesellschaft.

In Italien haben die Behörden eine Institution eingerichtet, die sich auf die Bekämpfung von Rassismus spezialisiert hat. Diese Einrichtung bietet Hilfe für die Opfer und setzt sich für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Problem ein. Die Immigrationsgesetzgebung hat jedoch die Situation vieler Nicht-EU-Bürger verschlechtert und die Umsetzung dieser Gesetze, insbesondere in Bezug auf Immigranten ohne Rechtsstatus, hat zur Folge, dass viele dieser Menschen Gefahr laufen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden.

Luxemburg hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Bedingungen zur Teilnahme von Ausländern an Kommunalwahlen erleichtert. Die Wohnbedingungen für Asylbewerber und Flüchtlinge sind jedoch noch immer nicht zufrieden stellend. Des Weiteren wurden noch keine politischen Maßnahmen ergriffen, um Gemeinden mit Immigrationshintergrund in Fragen wie Beschäftigung und Wohnungssuche mit einzubeziehen.

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In der Russischen Föderation wurden die strafrechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Rassismus und Extremismus verstärkt und Hassreden wurden zum Teil strafrechtlich verfolgt. Sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene muss diesem Problem jedoch mehr Dringlichkeit beigemessen werden. Die bestehenden Bestimmungen werden nicht angemessen umgesetzt, vor allem weil der rassistische Hintergrund einer Straftat nicht ausreichend berücksichtig wird. Insbesondere äußerlich erkennbare Minderheiten und Angehörige religiöser Minderheiten werden Opfer rassistisch motivierter Übergriffe.

Diese neuen Berichte sind Teil der dritten Monitoring-Runde, bei der die Gesetze, politischen Maßnahmen und die Praxis der Mitgliedsländer des Europarates zur Bekämpfung von Rassismus geprüft werden. Die Länderberichte der ECRI sind in Englisch, Französisch und der Sprache des jeweiligen Landes verfügbar unter www.coe.int/ecri. Bei den Berichten werden alle Mitgliedsstaaten unter dem Aspekt des Schutzes der Menschenrechte untersucht und alle gleich behandelt. Sie prüfen, ob und mit welchem Erfolg die Empfehlungen der ECRI aus vorangegangenen Berichten weiterverfolgt wurden.

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Tel. +33 3 88 41 25 60  - Fax. +33 3 88 41 39 11
E-Mail: PressUnit@coe.int