FÜR DIE PRESSE
DER EUROPARAT IN KÜRZE
TERMINKALENDER
Die Woche in Kürze
Highlights des Jahres
PRESSEMITTEILUNGEN
Alle Pressemitteilungen
Pressemitteilungen des Europäischen Gerichtshofes
MEDIEN-SERVICE
Akkreditierung
Pressemitteilungen per E-mail
Unsere ER-Interviews per E-mail
Foto-Datenbank
Video-Kit
Ton-Archiv
RECHTSINSTRUMENTE
Liste der Konventionen
Konventionen nach Mitgliedsländern
PHOTOGALERIEN
Persönlichkeiten
Ansichten
Events
 
Pressemitteilungen  

Pressestelle des Europarates

17/10/06 17. und 18. Oktober: Ministerkomitee prüft Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

17. und 18. Oktober: Ministerkomitee prüft Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

602d06

Straßburg, 17.10.2006 – Am 17. und 18. Oktober 2006 hält das Ministerkomitee die fünfte von sechs für 2006 geplanten Sondersitzungen ab. Inhalt der Sitzung ist die Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte unter Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Ministerkomitee wird unter Anderem überprüfen, ob die beklagten Staaten die in 612 Fällen zu Gunsten der klagenden Parteien verordneten Entschädigungszahlungen geleistet haben. Im Zusammenhang mit 129 weiteren Urteilen bzw. Gruppenurteilen ist zu prüfen, ob andere geeignete Maßnahmen zur Wiedergutmachung ergriffen wurden. Im Zusammenhang mit 159 Urteilen bzw. Gruppenurteilen wird zu prüfen sein, ob allgemeine Maßnahmen gesetzt wurden, um die Wiederholung ähnlicher Verstöße zu verhindern. Zum ersten Mal wird das Ministerkomitee auch 370 neue Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte prüfen, und Entschließungsentwürfe für 45 Fälle sichten, in denen festgestellt wird, dass die beklagten Staaten den Urteilen des Gerichtshofes in vollem Umfange entsprochen haben.

Im Rahmen dieser Sitzung wird das Ministerkomitee u.a. folgende Fälle prüfen:

Die Leistung von Wiedergutmachung an den klagenden Parteien für erlittenes Unrecht durch Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention durch die beklagten Staaten:
- Reaktion auf die 4. Interimsresolution im Fall Ilaşcu und andere gegen Russland und Moldawien, in der der Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Inhaftierung der klagenden Parteien in der „Moldawischen Republik Transnistrien” als willkürlich und gesetzeswidrig einzustufen sei und die unverzügliche Freilassung der immer noch in Haft befindlichen klagenden Parteien angeordnet hatte (ResDH(2006)26 vom 10. Mai 2006) ;
- Reaktion der Türkei und Italiens auf wiederholte Aufforderungen von Seiten des Ministerkomitees, interne Strafverfahren wieder aufzunehmen oder den Schaden wieder gutzumachen, den die klagenden Parteien nach einem ungerechten Verfahren und einer Verurteilung zu hohen Gefängnisstrafen erlitten haben (Fall Hulki Günes, ResDH(2005)113) und Dorigo, ResDH(2005)85); die Reaktionen Belgiens und Bulgariens in ähnlich gelagerten Fällen (Fall Goktepe und Fall Stoichkov und Kounov) werden gleichfalls geprüft;
- Die Möglichkeit zur Wiederaufnahme von Zivilverfahren, die als ungerecht verurteilt wurden, oder Beschlüsse zur Durchführung anderer geeigneter Maßnahmen in einigen Staaten, namentlich in Russland und Polen (Verfahren im Zusammenhang mit Vaterschaftsklagen, in den Fällen Shofman und Różański);
- Die Wiederherstellung des Besuchsrechts oder regelmäßiger Kontakte von Eltern zu ihren Kindern, als Wiedergutmachung von Verstößen gegen das Recht auf ein gemeinsames Familienleben durch Deutschland (Fall Görgülü), Italien (Fall Bove), Polen (Fall Zawadka) und Portugal (Fall Reigado Ramos) ;
- Aufhebung von Strafurteilen gegen einen Klageführer in der Türkei, der wegen Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen verurteilt worden war (Fall Ülke) ;
- Abstellung der seit 2001 in mehreren Urteilen festgestellten und mehrfach wiederholten Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit des klageführenden Vereins und seiner Mitglieder (Fälle United Macedonian Organisation Ilinden - Pirin und andere und United Macedonian Organisation Ilinden und andere);
- Beseitigung der Mängel bei internen Untersuchungen im Zusammenhang mit angeblichen Übergriffen durch Mitglieder der Sicherheitskräfte des Vereinigten Königreichs und der Russischen Föderation, vorgeblich begangen in Nordirland bzw. in der Tschetschenischen Republik;

Allgemeine Maßnahmen (Verfassungs-, Gesetzes- und sonstige Reformen, darunter die Einführung interner Berufungen), die bereits erfolgt sind oder deren Beschließung im Gange ist, um die Wiederholung neuerlicher ähnlich gelagerter Verstöße zu verhindern, insbesondere in folgenden Zusammenhängen:

    - Die Antwort der Türkei auf das Urteil des Gerichtshofes im Fall Xenides-Arestis bezüglich des Güterrechts zwangsumgesiedelter griechischer Zyprioten ; weitere Entwicklungen in diesem Zusammenhang (insbesondere hinsichtlich verschwundener Personen) werden gemeinsam mit dem Fall Zypern gegen Türkei untersucht;
    - Das strukturelle Problem der Nicht-Umsetzung interner gerichtlicher Verfügungen in Russland, Georgien und der Ukraine, das in vielen Urteilen und Ersuchen des Gerichtshofes zum Ausdruck gebracht wurde. Ein ähnliches Problem wurde vor kurzem auch in Albanien festgestellt. (Fall Qufaj Co. Sh. P. K.) ;
    - Erzielte Fortschritte durch eine kürzlich durchgeführte Reform der Konkursordnung (Fall Luordo und zahlreiche andere Urteile) und jüngste Entwicklungen in Richtung einer Lösung des Problems ungesetzlicher Enteignungen in Italien (Belvedere und andere Fälle);
    - Das Problem überlanger Verfahrensdauer und/oder die Ermöglichung einer diesbezüglichen internen Berufung in zwanzig Staaten (Fälle, die Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, die Tschechische Republik, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Luxemburg, die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Russland, die Slowakei, Slowenien und die Ukraine betreffen);
    - Die Verzögerung von Seiten Bulgariens bei der Verabschiedung einer Rechtsreform zur Ermöglichung einer richterlichen Kontrolle von Ausweisungen aus Gründen der nationalen Sicherheit (Fall Al-Nashif);
    - Die Beurteilung des neuen polnischen Systems für Entschädigungen (als Antwort auf das Urteil Broniowski) im Zusammenhang mit aufgegebenen Besitztümern in den Gebieten jenseits des Bugs;
    - Das kürzlich vom Gerichtshof festgestellte systemische Problem der Beschränkung von Eigentümerrechten in Polen (Fall Hutten-Czapska) ;
    - Notwendige Maßnahmen zur Vermeidung unmenschlicher und erniedrigender Behandlungen bei der Beweisfindung unter Einsatz von Gewalt in Deutschland (Fall Jalloh).

Die dem Ministerkomitee vorliegenden Informationen und seine Beschlüsse sind öffentlich. Interimsresolutionen zu wichtigen und dringenden Fragen werden am Tag der Sitzung veröffentlicht und treten unverzüglich in Kraft. Die übrigen Beschlüsse und die kommentierte Tagesordnung mit Informationen über den aktuellen Stand der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte durch die Mitgliedsstaaten werden einige Tage nach der Sitzung veröffentlicht. Diese Dokumente sowie ausführliche Informationen über die Umsetzung der Urteile durch die Mitgliedsstaaten sind im Internet unter http://www.coe.int/t/CM/home_fr.asp (Französisch) oder http://www.coe.int/T/F/Droits_de_l'Homme/execution/ (Französisch) verfügbar.

Pressekontakt
Pressestelle des Europarates
Tel. +33 3 88 41 25 60  - Fax. +33 3 88 41 39 11
E-Mail: PressUnit@coe.int
www.coe.int/press