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Pressestelle des Europarates

18/12/06 Erklärung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz zu den jüngsten Ereignissen betreffend Personen georgischer Herkunft in der Russischen Föderation

(verabschiedet am 15. Dezember 2006 bei der 41. Plenarsitzung der ECRI)

Erklärung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz zu den jüngsten Ereignissen betreffend Personen georgischer Herkunft in der Russischen Föderation
(verabschiedet am 15. Dezember 2006 bei der 41. Plenarsitzung der ECRI)

Straßburg, 18.12.2006 – Mit Blick auf ihr Mandats zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates möchte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ihre tiefe Besorgnis angesichts der jüngsten Ereignisse zum Ausdruck bringen, von denen russische Bürger georgischer Herkunft und georgische Bürger in der Russischen Föderation betroffen sind.

Zu diesen Ereignissen, die in vielen Fällen unter dem Vorwand der Bekämpfung von Kriminalität und illegaler Einwanderungen stattfanden, gehören Inhaftierungen, Abschiebungen, die in manchen Fällen zum Tod führten, sowie Berichte über Fälle von Bedrohungen. ECRI bedauert diese Maßnahmen zutiefst, die von einigen Behörden speziell für eine besondere ethnische Gruppe durchgeführt wurden.

Entsprechend der Empfehlungen ihres dritten Berichts über die Russische Föderation, der im Mai 2006 veröffentlich wurde, betont ECRI die Notwendigkeit, dass die russischen Behörden bezüglich Personen georgischer Herkunft sowie aller anderen Minderheitengruppen in der Russischen Föderation sicherstellen, dass die Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten und der in den Europaratsnormen verankerte Grundsatz der Nichtdiskriminierung strengstens eingehalten wird.

* * *

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist ein unabhängiges Organ des Europarates zur Überwachung der Menschenrechte im Bereich der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz. Die Tätigkeit von ECRI umfasst alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt, Diskriminierung und Vorurteilen gegenüber Personen oder Gruppen von Personen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationalen oder ethnischen Herkunft. Das Tätigkeitsprogramm von ECRI umfasst drei Aspekte: (1) Länderberichte, (2) Arbeiten zu allgemeinen Themen, (3) Beziehungen zur Zivilgesellschaft.

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Tel. +33 3 88 41 25 60  - Fax. +33 3 88 41 39 11
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