Wichtiger rechtlicher Hinweis
 
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Regenbogen
 

Konsolidierte Fassung der Richtlinie 67/548/EWG

Seit der Annahme der ersten Richtlinie zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe im Jahr 1967 (Richtlinie des Rates 67/548/EWG), wurde die Gesetzgebung der Gemeinschaft fortwährend an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepaßt. Diese Anpassung gewährleistet einen umfassenden Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie das einwandfreie Funktionieren des Binnenmarktes.

Bis heute wurde die Richtlinie 67/548/EWG neunmal geändert (Änderung 9 Richtlinie 1999/33/EG) und achtundzwanzigmal an den technischen Fortschritt angepaßt (Anpassung 28 der Richtlinie 2001/59/EG). Aus diesem Grund und weil die förmliche Kodifizierung der Richtlinie noch aussteht, haben die Dienststellen der Kommission eine auf den neuesten Stand gebrachte Fassung der Richtlinie 67/548/EWG (basierend auf der Richtlinie 92/32/EWG) und ihrer Anhänge II bis IX erarbeitet, die informell ist und ausschließlich zur Information dient.

Anhang I, in dem ungefähr fünftausend gefährliche Stoffe mit ihrer Einstufung und Kennzeichnung aufgelistet sind, ist aufgrund seines Umfangs und seiner detaillierten Angaben nicht in dieser Veröffentlichung enthalten.

Die Richtlinie 92/32/EWG sowie der Text des Anhangs I (~155K) (Vorwort), des Anhangs II (~40K), des Anhangs III (~180K), des Anhangs IV (~130K), des Anhangs V, des Anhangs VI (~280K), des Anhangs VII (~150K), des Anhangs VIII (~10K) und des Anhangs IX (~5K) sind nunmehr verfügbar und können im pdf-Format abgerufen werden.

Bitte beachten Sie, daß lediglich die im offiziellen Amtsblatt veröffentlichten Texte der europäischen Rechtsvorschriften als autentisch gelten.

Hinweis für den Verwender: Benutzen Sie bitte zur Erleichterung des Lesens das Zoom (200%) des Adobe Acrobat. Derzeit sind nicht alle Testvorschriften [des Anhangs V] als elektronische Version verfügbar.