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Ombudsmann : Buchholz ist der Mann für alle Verdachtsfälle

Iserlohn, 30.08.2010, Thomas Pütter

Iserlohn. Seit 11 Uhr am Montag ist die Tinte unter der Vereinbarung trocken und Gerd Buchholz damit die zentrale Anlaufperson für Korruptionsverdachtsfälle bei der Stadt Iserlohn. Der Richter a. D., der bis zu seiner Pensionierung im August 2008 am Iserlohner Amtsgericht tätig war, wird seine Tätigkeit als Ombudsmann ehrenamtlich ausüben und steht allen Bürgern und natürlich auch den Mitarbeitern der Verwaltung selbst ab sofort als Ansprechpartner zur Verfügung und ist entweder über die E-Mail-Adresse ombudsstelle@iserlohn.de oder telefonisch unters 02374/2043 zu erreichen.

Neben Buchholz’ Unterschrift setzte Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens seinen Namenszug unter die Vereinbarung. Der ehemalige Richter sei, so Ahrens, eine Idealbesetzung für die sensible Aufgabe eines von der Verwaltung unabhängigen Ansprechpartners. Der 67-jährige Jurist sieht seine Funktion primär in der Beratungstätigkeit, schließt aber nicht aus, selbst auch Hinweisen nachzugehen und die dann erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Gerd Buchholz Gesprächspartnern wird dabei, falls gewünscht, Anonymität zugesichert. Bei begründeten Verdachtsfällen unterrichtet die Ombudsstelle den Bürgermeister und stimmt mit ihm das weitere Vorgehen ab. Die Entscheidung, ab welchem Zeitpunkt die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden, obliegt ebenso wie die Einleitung von Maßnahmen, die zur Vermeidung drohenden Schadens erforderlich sind, dem Bürgermeister.

Die Einrichtung der Ombudsstelle ist Bestandteil der „Dienstanweisung Korruptionsbekämpfung“ der Stadtverwaltung, die im Juni 2010 nach langjähriger Vorarbeit in Kraft getreten ist. Die Stadt Iserlohn hat auf ihrer Internet-Seite www.iserlohn.de eine eigene Seite mit zusätzlichen Informationen und den Kontaktdaten der Ombudsstelle eingerichtet..

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2 Kommentare

Ich frage mich nur wie Herr Buchholz Anonymität sicherstellen will. Vielleicht kann mir ja mal jemand die Rechtsgrundlage erläutern aus der sich sein Zeugnisverweigerungsrecht ergäbe wenn er vor Gericht gefragt werden sollte wer der Whistleblower war.

Außerdem frage ich mich, warum sich ein Richter darauf einlässt, ohne sich selbst dass Recht vorzubehalten, nach eigenem Ermessen Fälle auch der Staatsanwaltschaft übergeben zu dürfen. Da kommt dann doch der Verdacht auf, dass der Bürgermeister am Ende doch durchsetzt bzw. verfolgt oder nichtverfolgt was er will.

#1 von Guido Strack , am 31.08.2010 um 08:14

Wer kontrolliert den Kontrolleur ? Wer kontrolliert den, der den Kontrolleur kontrolliert ? Wer kontrolliert den, der den Kontrolleur des Kontrolleurs kontrollieren soll ? Wer kontrolliert eigentlich wen, wann und wie oft ??? Das ist ja nicht mehr zum aushalten ! Man bleibt unter sich !

#2 von sonntag , am 31.08.2010 um 11:58
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