Leitlinien von BVA und DOG

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)

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Leitlinie Nr. 1

Umfang und Qualität der Versorgung
durch den niedergelassenen Augenarzt in Deutschland


Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die augenärztliche Basisdiagnostik wird aus Vorsorgegründen empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährt derzeit keinen primären Anspruch auf augenärztliche Vorsorge von Sehstörungen und Erkrankungen des Sehorgans (siehe Präambel).

Zur augenärzlichen Versorgung der Bevölkerung gehören:

Eine flächendeckende Niederlassungsdichte (5.153 niedergelassene Augenärzte am 31.12.1997) garantiert die umfassende Erfüllung des Versorgungsauftrages.

Die augenärztliche Tätigkeit orientiert sich

Die augenärztliche Tätigkeit wird bestimmt
© 1998 BVA, alle Rechte vorbehalten

Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel

Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 20.12.1998

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