Leitlinien von BVA und DOG
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)
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Leitlinie Nr. 19
Katarakt (Grauer Star) im Erwachsenenalter (1, 2)
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und
Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen
werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für
eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten.
Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der
gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe
Präambel).
Definition
Alle Linsentrübungen im Erwachsenenalter mit Auswirkungen auf das
Sehvermögen, insbesondere die Sehschärfe
Zu unterscheiden sind neben der typischen "Alters-Katarakt":
- Cataracta complicata (z.B. Uveitis, alte Netzhautablösung,
exzessive Myopie, hereditäre vitreo-retinale Erkrankungen)
- Strahlenkatarakt (Infrarot, Röntgen)
- Katarakt bei systemischen Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, Tetanie,
Myotonie, Hauterkrankungen, Morbus Wilson)
- medikamentös induzierte Katarakt (z.B. durch Steroide, Drogen)
Epidemiologie
Alters-Katarakt in den USA (Beaver-Dam-Eye-Study)
mit Visus <= 0,63:
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im Lebensalter von 65 - 74 Jahren:
| 14,3 % der Männer
| 23,5 % der Frauen
|
im Lebensalter ab 75 Jahren:
| 38,8 % der Männer
| 45,9 % der Frauen
|
Ziel
- Kontrolle bis zur operativen Behandlung zur
- Besserung des Sehvermögens, insbesondere der Sehschärfe
mit optischen Mitteln
- Festlegung des geeigneten Operationszeitpunktes
- Operation zur
- Beseitigung der funktionellen Behinderung
- Wiederherstellung der Eigenständigkeit und Verbesserung der
Lebensqualität des Patienten
- Behebung von Komplikationen (z.B. antiglaukomatöse
Katarakt-Extraktion, Linsenquellung nach Trauma oder im Rahmen
vitreo-retinaler Eingriffe, Exotropie)
- besseren Beurteilung und ggf. Behandlung von
Augenhintergrundveränderungen (z.B. diabetische Retinopathie,
Makuladegeneration)
Vorgehen
Notwendig:
- Anamnese
- Sehverschlechterung seit wann und wie ausgeprägt ?
- vorhergegangene Entzündungen, Verletzungen oder Eingriffe an den Augen ?
- topische/systemische Medikation ?
- Inspektion der Augen und ihrer Adnexe
- Sehschärfenbestimmung, ggf. mit bekannter Korrektur (falls
erforderlich Ausmessen vorhandener Sehhilfen)
- Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte
- Dokumentation
- Befundbesprechung und Beratung
Im Einzelfall erforderlich:
- weiterführende Anamnese: Hinweise auf ätiologische Faktoren
(siehe unter Definition) ?
- weitere Untersuchungen der Basisdiagnostik nach
Leitlinie Nr. 4 (z.B. bei durch den
Lokalbefund nicht zu erklärender Visusminderung oder bei Patienten,
die sich erstmals oder nach einem Intervall von über einem Jahr nach
der letzten augenärztlichen Basisdiagnostik vorstellen)
- Untersuchung des Augenhintergrundes ggf. in Mydriasis (zumindest
präoperativ Mydriasis erforderlich)
- Gonioskopie
- Retinometer-Visus (ggf. bei Diskrepanz zwischen morphologischem und
funktionellem Befund)
- Perimetrie (z.B. unter der Voraussetzung der
Leitlinie Nr. 5)
- B-Bild-Sonographie (bei fehlendem oder schlechtem Funduseinblick, z.B.
zum Tumorausschluß), ggf. zusätzlich A-Bild-Sonographie
- Röntgen, CT (bei Verdacht auf i.o. Fremdkörper siehe
Leitlinie Nr. 8)
- Einbeziehung des Haus- oder Facharztes (z.B. bei systemischer Erkrankung
zur Verbesserung der Stoffwechselsituation, Feststellung der
Operationsfähigkeit)
- Abklärung des sozialen Umfeldes des Patienten zusammen mit dem
Hausarzt (z.B. bei Operationsplanung)
Therapie
Operation (in der Regel mit Implantation einer i.o. Kunstlinse)
Indikationen zur Operation sind:
- kataraktbedingte Funktionseinbußen, welche die individuellen
Ansprüche (z.B. beruflich, privat, Verkehrstauglichkeit) des
Patienten wesentlich beeinträchtigen oder gefährden
- zwingende medizinische Gründe (z.B. antiglaukomatöse
Kataraktextraktion, Linsenquellung nach Trauma, im Rahmen vitreo-retinaler
Eingriffe)
Ambulant/Stationär
Ambulant immer dann, wenn keine zwingende medizinische oder soziale
Kontraindikation vorliegt
Beispiele für Indikationen zur stationären Behandlung:
- soziale Isolierung (keine häusliche Unterstützung zur
postoperativen Betreuung)
- Multimorbidität
Kontrollintervalle
Präoperativ:
- in der Regel einmal jährlich
- bei rascher Progredienz und/oder starker Myopisierung alle 3 - 6 Monate
- bei plötzlicher Sehminderung sofort
Postoperativ:
- in den ersten postoperativen Tagen mehrfach je nach OP-Verlauf und
Befund, in den folgenden zwei Monaten in größeren
Abständen
- bei Komplikationen kurzfristig
- Verordnung der ersten Sehhilfe je nach OP-Technik und Bedürfnis des
Patienten ca. nach drei Wochen bis drei Monaten
- nach optischer Rehabilitation ca. einmal jährlich (z.B. wegen
Nachstars (2))
(1)
siehe DOG-Leitlinie:
"Linsentrübungen (Katarakte) im Erwachsenenalter"
(2)
siehe DOG-Leitlinie:
"Trübung der hinteren Linsenkapsel nach extrakapsulärer
Kataraktoperation"
© 1998 BVA, alle Rechte vorbehalten
Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 20.12.1998
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