Der Sohn eines Postbeamten wurde in
Krems/Niederösterreich, geboren und studierte in Wien Geschichte und
Geographie.
1907 begann seine politische Karriere als Abgeordneter im
Reichsrat. Als Mitglied der Christlichsozialen Partei wurde Wilhelm Miklas 1918
Mitglied des Staatsrates und 1919 Unterstaatssekretär für Kultur im
Kabinett von Staatskanzler Karl Renner.
1923 bis 1928 Präsident des
Nationalrates, wurde Wilhelm Miklas durch die Bundesversammlung am 10. Dezember
1928 zum österreichischen Bundespräsidenten gewählt.
Durch die Novellierung des Bundesverfassungsgesetzes 1929 wurde in
Artikel 60 - neben einer Verlängerung der Amtsperiode des
Bundespräsidenten auf sechs Jahre - auch die Direktwahl des
Bundespräsidenten in der Verfassung verankert wurde. Trotzdem blieb Miklas
auch im sogenannten Ständestaat (1934 bis 1938) Bundespräsident, und
bekleidete - ohne dass es zu einer Wahl kam - vom 10. Dezember 1928 bis zum 13.
März 1938 das Amt des Bundespräsidenten.
In seiner zweiten
Amtsperiode trat er im März 1938 nach dem Einmarsch deutscher Truppen und
unter Druck Hitlerdeutschlands zurück. Miklas erklärte: "Hitler
bedeutet Krieg", und weigerte sich, seine Unterschrift unter das
Anschlussgesetz zu setzen. Auf Druck Adolf Hitlers ernannte er am 11. März
1938 Arthur Seyß-Inquart zum Bundeskanzler, der das Deutsche Reich zum
Einmarsch in Österreich aufforderte.
Seine Amtsführung war
umstritten, da er 1933 die Ausschaltung des Nationalrats nicht verhinderte und
die Regierungsarbeit aufgrund des kriegswirtschaftlichen
Ermächtigungsgesetzes mittrug.
Dieses Gesetz von 1917
ermächtigte die Regierung, während der Dauer des 1.Weltkriegs
notwendige Verfügungen für die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft
und für die Versorgung der Bevölkerung zu treffen. Es wurde in die
Republik übernommen und war nach der Ausschaltung des Parlaments im
März 1933 bis zur Verfassung 1934 die Grundlage aller Notverordnungen des
autoritären Ständestaates. Die Regierung konnte Verordnungen mit
Gesetzeskraft ohne Beteiligung des Parlaments erlassen. Es wurde erst durch das
Bundesverfassungsgesetz vom 25. 7. 1946 aufgehoben.
Nach 1945 übte
Miklas keine politischen Funktionen mehr aus.
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