Arthur Seyß-Inquart wurde am 22. Juli 1892 in Stannern bei
Iglau (heute: Stonarov, Tschechien) geboren. Nach seiner Teilnahme am 1.
Weltkrieg ließ sich Seyß-Inquart als Rechtsanwalt in Wien nieder
und schloss sich politisch dem katholisch-nationalen Lager an. Später
näherte er sich jedoch der österreichischen NSDAP und war ab 1931
Mitglied verschiedener mit der NSDAP sympathisierender Bewegungen. Der NSDAP
trat er 1938 bei.
Im Juni 1937 nahm Bundeskanzler Kurt Schuschnigg
Seyß-Inquart in den Staatsrat auf, um der mit Berufung eines
Nationalsozialisten bzw. dem Nationalsozialismus Nahestehenden sowohl das
Deutsche Reich als auch die "nationale Opposition" im eigenen Land zu
beruhigen. Mit dem Berchtesgadener Abkommen vom 12. Februar 1938 erzwang Hitler
von Schuschnigg die Ernennung Seyß-Inquarts zum Innenminister, die am 16.
Februar 1938 erfolgte. Nach dem ebenfalls erzwungenen Rücktritt
Schuschniggs wurde Seyß-Inquart am 11. März 1938 Bundeskanzler.
Nach dem Einmarsch der deutschen Truppen und dem Anschluss
Österreichs setzte Hitler Seyß-Inquart am 15. März 1938 als
Leiter der österreichischen Landesregierung (mit dem Titel
Reichsstatthalter, im Rang eines SS-Obergruppenführers) ein, die im Mai
1938 verkleinert wurde und die Liquidation der österreichischen
Zentralstellen durchzuführen hatte. Die Regierung wurde von
Reichsstatthalter Josef Bürckel (Gauleiter der NSDAP) stark beschnitten
und mit Inkrafttreten des Ostmarkgesetzes am 1. Mai 1939 aufgelöst.
Nach seiner Abberufung aus diesem Amt am 30. April 1939 war
Seyß-Inquart Reichsmininister ohne Geschäftsbereich (1939 - 1945)
und Reichskommissar für die besetzten Niederlande (1940-1945). In dieser
Funktion betrieb er die völlige Ausbeutung der niederländischen
Wirtschaft zugunsten der deutschen Kriegswirtschaft, und war verantwortlich
für brutale Unterdrückungsmaßnahmen gegen die
Zivilbevölkerung, für die Deportation von Arbeitskräften nach
Deutschland sowie für Judendeportation in die nationalsozialistischen
Vernichtungslager.
Im Mai 1945 nahmen die Alliierten Seyß-Inquart
gefangen. Er wurde im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess u. a. wegen
Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit zum Tod verurteilt.
In seinem abschließenden Statement erklärte er: "Ich war für
den Zusammenschluss aller Deutschen, gleichgültig welche Regierungsform
Deutschland auch hatte."
Seyß-Inquart wurde am 16. Oktober 1946
hingerichtet.
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