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Tierschutzbericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag auf Grundlage des Tierschutzgesetzes alle vier Jahre über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes. Der aktuelle Bericht ist von 2007.

Im Bereich der Nutztierhaltung wurden Rechtsvorschriften betreffend die Haltung von Schweinen und Pelztieren in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingefügt. Für die Legehennen bleibt es dabei: Der Batteriekäfig ist ein Auslaufmodell! Für die intensive Eiererzeugung wurde der rechtliche Rahmen für die Kleingruppenhaltung, eine ebenso tiergerechte wie wirtschaftliche Haltungsform, geschaffen. Auch bei den Tiertransporten konnte ein großer Erfolg erzielt werden. Auf wiederholtes Drängen der Bundesregierung hat die Europäische Kommission beschlossen, die Ausfuhrerstattung für lebende Schlachtrinder aus der Europäischen Union (EU) in Drittländer ersatzlos zu streichen. Danach werden nun lange, die Tiere besonders belastende Transporte wie etwa in den Nahen Osten nicht mehr subventioniert.

In den zurückliegenden Jahren schritt die Entwicklung in Richtung immer stärker werdender supra- und internationaler Bezüge weiter voran. Immer deutlicher wird, dass in bestimmten Bereichen des Tierschutzes einzelstaatliches Handeln nicht mehr wirkungsvoll genug ist.

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