Search 
 
   Print version    PDF Version    Word version    Tell a friend  |  Contact us  |  Site Map  |  Links  |  Advanced Search   

Neue deutsche Delegation im Ausschuss der Regionen

10.02.2010 - 24 deutsche Politiker werden in den kommenden fünf Jahren die Interessen der Länder, Städte und Gemeinden in Brüssel vertreten. Am 9. Februar nahmen sie ihre Arbeit als Mitglieder des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union (AdR), auf. Staatsrätin Dr. Kerstin Kiessler (SPE), Mitglied des Senats der Freien Hansestadt Bremen, wurde dabei zur AdR-Vizepräsidentin gewählt. Werner Jostmeier (EVP), Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen, wurde Vorsitzender der deutschen AdR-Delegation.

344 Lokal- und Regionalpolitiker aus ganz Europa erklärten es sich auf der ersten AdR-Plenarversammlung der Mandatsperiode 2010-2015 zum Ziel, die neugewonnen Rechte des Ausschusses für die Schaffung eines bürgernahen Europas einzusetzen. Durch den Vertrag von Lissabon wurden die Anhörungsrechte des Ausschusses vor der Verabschiedung von EU-Vorschriften deutlich gestärkt und ihm auch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof eingeräumt. Sollten neue EU-Richtlinien zu stark in die Kompetenzen der europäischen Städte und Regionen eingreifen, kann der Ausschuss diese nun juristisch anfechten. (Ein Interview mit dem Delegationsvorsitzenden Werner Jostmeier über seine politischen Ziele für die kommenden fünf Jahre finden Sie auf der AdR-Website.)

Bereits im Vorfeld der Plenartagung wurden im Ausschuss der Regionen zwei deutsche Mitglieder in politische Spitzenämter gewählt: Dr. Michael Schneider, Europastaatssekretär des Landes Sachsen-Anhalt, wurde Ende Januar Präsident der Fraktion der Europäischen Volkspartei im AdR. Dr. Karl-Heinz Klär, Europastaatssekretär des Landes Rheinland-Pfalz, wurde ebenfalls Ende Januar zum Präsidenten der AdR-Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas gewählt.

Die deutsche Delegation im Ausschuss der Regionen 2010-2015 auf einen Blick

Mitglieder

Stellvertreter

Nicola BEER (ALDE)
Hessische Staatssekretärin für Europaangelegenheiten

Ralf CHRISTOFFERS (SPE)
Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Wolfgang GIBOWSKI (EVP)
Staatssekretär, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen beim Bund

Rolf HARLINGHAUSEN MdL (EVP)
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (Landtag)

Monika HELBIG (SPE)
Bevollmächtigte beim Bund und Europabeauftragte des Landes Berlin

Niclas HERBST MdL (EVP)
Mitglied des Landtages von Schleswig-Holstein

Helmut M. JAHN (EVP)
Landrat des Hohenlohekreises

Werner JOSTMEIER MdL (EVP)
Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen

Norbert KARTMANN MdL (EVP)
Mitglied des Hessischen Landtages

Dr. Kerstin KIESSLER (SPE)
Staatsrätin, Mitglied des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Dr. Karl-Heinz KLÄR (SPE)
Bevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa

Dieter KLÖCKNER MdL (SPE)
Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz

Uta-Maria KUDER (EVP)
Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Heinz LEHMANN MdL (EVP)
Mitglied des Sächsischen Landtags

Dr. Jürgen MARTENS (ALDE)
Sächsischer Staatsminister der Justiz und für Europa

Heinz MAURUS (EVP)
Bevollmächtigter des Landes Schleswig-Holstein beim Bund, Staatssekretär

Martina MICHELS MdL (SPE)
Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin

Emilia MÜLLER (EVP)
Bayerische Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten

Peter MÜLLER MdL (EVP)
Ministerpräsident des Saarlandes

Dr. Holger POPPENHAEGER (SPE)
Justizminister des Freistaates Thüringen

Prof. Dr. Wolfgang REINHART MdL (EVP)
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

Dr. h.c. Petra ROTH (EVP)
Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main

Dr. Michael SCHNEIDER (EVP)
Staatssekretär, Bevollmächtigter des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund

Hans-Josef VOGEL (EVP)
Bürgermeister der Stadt Arnsberg

Gustav BERGEMANN (EVP)
Mitglied des Thüringer Landtags

Dietmar BROCKES MdL (ALDE)
Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen

Hella DUNGER-LÖPER (SPE)
Staatssekretärin für Stadtentwicklung des Landes Berlin

Rolf FISCHER MdL (SPE)
Mitglied des Landtages von Schleswig-Holstein

Michael GWOSDZ MdL
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (Landtag)

Heinz-Joachim HÖFER (SPE)
Bürgermeister der Stadt Altenkirchen

Wilhelm HOGREFE MdL (EVP)
Mitglied des Landtages von Niedersachsen

Dr. Ekkehard KLUG (ALDE)
Minister für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Jacqueline KRAEGE (SPE)
Staatssekretärin im Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz

Dr. Hermann KUHN MdBB (SPE)
Mitglied der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)

Clemens LINDEMANN (SPE)
Landrat des Saarpfalz-Kreises

Prof. Ursula MÄNNLE MdL (EVP)
Mitglied des Bayerischen Landtags

Nicole MORSBLECH MdL (ALDE)
Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz

Dagmar MÜHLENFELD (SPE)
Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr

Detlef MÜLLER MdL (SPE)
Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Michael REUTER MdL (SPE)
Mitglied des Hessischen Landtages

Manfred RICHTER MdL (SPE)
Mitglied des Landtags von Brandenburg

Peter SCHOWTKA MdL (EVP)
Mitglied des Sächsischen Landtags

Peter STRAUB MdL (EVP)
Präsident des Landtags von Baden-Württemberg

Tilman TÖGEL MdL (SPE)
Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt

Stephan TOSCANI MdL (EVP)
Mitglied des Landtages des Saarlandes

Mark WEINMEISTER (EVP)
Staatssekretär im hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Roland WERNER (ALDE)
Staatssekretär im sächsischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Frank ZIMMERMANN MdL (SPE)
Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin

(Aktuelle Fotos von diesen AdR-Mitgliedern auf der Plenartagung im Februar können per E-Mail an photocor@cor.europa.eu angefordert werden.)

Wer kann AdR-Mitglied werden?

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Ausschuss der Regionen ist gemäß EU-Vertrag ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft (z.B. Landtagsabgeordneter) oder die politische Verantwortlichkeit gegenüber einer gewählten Versammlung (z.B. Ministeramt in einer Landesregierung).

Die 344 Mitglieder des Ausschusses sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern werden auf Vorschlag der Mitgliedsstaaten vom EU-Ministerrat auf fünf Jahre ernannt, eine Wiederernennung ist zulässig. Die AdR-Mitgliedschaft endet automatisch bei Ablauf oder Verlust des lokalen oder regionalen Mandats, aufgrund dessen das betreffende Mitglied für den Ausschuss der Regionen nominiert wurde. Für die verbleibende Amtszeit wird dann ein Nachfolger ernannt. Ein Mitglied des Ausschusses darf nicht gleichzeitig Mitglied des Europäischen Parlaments sein.

Wie werden die deutschen AdR-Mitglieder nominiert?

Die Zusammensetzung der deutschen Delegation im Ausschuss der Regionen basiert auf einem Abkommen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 27. Mai 1993. Demnach entfallen 21 der 24 Sitze im AdR auf Vertreter der Länder sowie 3 auf Vertreter der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag). Jedes der 16 Bundesländer nominiert ein Mitglied sowie einen Stellvertreter, und nach einem Rotationsprinzip haben pro Mandatsperiode fünf Bundesländer das Recht, ein zusätzliches zweites Vollmitglied sowie einen zweiten Stellvertreter zu nominieren.

Die Ministerpräsidentenkonferenz leitet die Liste mit den vorgeschlagenen Mitgliedern an die Bundesregierung weiter, die diese wiederum dem EU-Ministerrat zur Beschlussfassung vorlegt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Christian Gsodam

+32 0)2 282 21 21

+32 (0)2 282 20 85

Michael Alfons

+32 (0)2 546 85 59

+32 (0)2 282 20 85

 

Further information

Related documents

Media

Media

 
 
Important legal notice   Contact the Webmaster