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 Tierseuchen - EU-Heimtierpass

Impfschutz, Antikörpertiter-Bestimmung und Labors

Ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut gilt als gegeben, wenn die Impfung
  • im Falle einer Erstimmunisierung bei Welpen im Alter von mindestens 3 Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt,
  • im Falle einer Wiederholungsimpfung innerhalb des Zeitraums durchgeführt wurde, den der Impfstoffhersteller dafür angibt; eine Wiederholungsimpfung ist unmittelbar gültig.

Nicht jedes Tier baut nach der Impfung auch tatsächlich einen belastbaren Impfschutz auf – manche produzieren nicht genügend Antikörper. Ob ein Tier tatsächlich geschützt ist, lässt sich durch eine Blutuntersuchung feststellen, bei der die Menge (Titer) der Antikörper bestimmt wird. Ausreichend ist ein Titer von mindestens 0,5 IE/ml.

Die Antikörpertiter-Bestimmung wird von der EU für die Rückreise und Einreise aus den nicht gelisteten Drittländern verlangt, um das Einschleppen von Tollwut wirklich sicher zu verhindern. Auch die EU-Länder mit Sonderregeln, die selber frei von Tollwut sind, fordern diesen Bluttest.

Das Blut wird vom ermächtigten Tierarzt entnommen, und zwar mindestens 30 Tage nach der Impfung.
Die Untersuchung muss in einem, von der EU dafür zugelassenen Labor erfolgen.
Das Ergebnis wird vom Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen.
Zwischen Blutentnahme und Einreise ist eine Frist von 3 (Drittländer) bis zu 6 Monaten (EU-Länder mit Sonderregeln) einzuhalten; wird der Test vor einer Drittlandreise schon in Deutschland durchgeführt, entfällt die 3-monatige Wartefrist vor der Wiedereinreise.
Der Bluttest ist nur einmalig im Leben eines Tieres erforderlich, wenn danach der Impfschutz regelmäßig aufgefrischt wird.

Die zugelassenen Labors in Deutschland, anderen EU-Mitgliedstaaten und in Drittländern werden von der EU-Kommission veröffentlicht.

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