Die Geschäftsführung der Berliner Flughafengesellschaft (BFG) hat die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis genommen.
Nach eingehender Prüfung der Gerichtsentscheidung und Diskussion mit der Luftfahrtbehörde wird die BFG über weitere Schritte entscheiden.
Die Entscheidung betrifft neun Unternehmen der General Aviation, denen gegenüber die BFG bis auf weiteres von der Möglichkeit der Betriebseinstellung nicht Gebrauch machen darf.
Die Schließung von Tempelhof hat aufgrund der anhaltenden Verluste für das Management der Berliner Flughäfen hohe Priorität. Allein 2003 betrug das Minus 15,3 Millionen Euro. Die Fluggastzahl sank im gleichen Jahr auf nur noch 450.000. Auch eine Beschränkung des Betriebs der General Aviation würde der BFG Einsparungen in Millionenhöhe ermöglichen.
Mit allen bislang in THF operierenden Linienfluggesellschaften sind mit zwei Ausnahmen Umzugsvereinbarungen abgeschlossen worden.
Die Schließung des Flughafens Tempelhof ist Teil der Strategie der Berliner Flughäfen, den auf drei Standorte verteilten Luftverkehr der deutschen Hauptstadtregion aus der Innenstadt herauszunehmen und an einem Standort zu bündeln. Hierfür wird der stark boomende Flughafen Schönefeld in den nächsten Jahren zum Airport Berlin Brandenburg International BBI ausgebaut.
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