Schweiz
Strafrechtler: «Blochers Immunität ist ein Grenzfall»
Die Staatsanwaltschaft hat sich mit der Hausdurchsuchung gegen Blocher vier Monate Zeit gelassen. Ist das nicht zu lange? Strafrechtler Peter Cosandey erklärt im Gespräch mit «10vor10» die Hintergründe zum Verfahren und was Blocher bevorstehen könnte.
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«Es ist denkbar, dass nicht alles vernichtet worden ist», antwortet der ehemalige Staatsanwalt Peter Cosandey auf die Frage, ob diese Hausuntersuchungen nicht zu spät kämen. Gelöschte Computerdaten könne man zum Beispiel wieder herstellen.
Die Staatsanwaltschaft wäge nicht ab, ob ein Strafverfahren gegen einen Nationalrat überhaupt eröffnet werden solle oder nicht. Bei einem hinreichenden oder dringenden Tatverdacht müsse die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleiten. Es ist ein Offizialdelikt, es muss also untersucht werden.
Immunität nicht eindeutig
Die Frage nach der Immunität Blochers ist gemäss Cosandey «ein Grenzfall». Es gäbe eindeutige Fälle, wenn beispielsweise ein Parlamentarier aus einer Kommissionssitzung Papiere entwendet, dann stehe die Tat in einem unmittelbaren Zusammenhang mit seinem Mandat und somit der Fall klar. «In diesem Fall hat der Politiker Immunität, die aufgehoben werden muss», so Cosandey.
Wenn er aber nach der Session mit dem Auto betrunken heimfahre, dann habe er dies als Privatmann gemacht und verfüge nicht über Immunität. Über die Aufhebung der Immunität bestimmt letztlich abschliessend eine Kommission aus beiden Räten.
(sf/koua)
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M. Roe, Gwatt
(rmr )
Verfasst am: 22.3.2012 11:55
Ja, die Gerechtigkeit ist in der Schweiz out !
Das beweisen junge Leute, die sagen, dass sie... mehr
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E. Billeter, Romanshorn
(BillY_B )
Verfasst am: 21.3.2012 20:56
Ich weiss gar nicht
was Herr Blocher befürchtet. Wenn er nichts... mehr
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D. Münger, Zürich
(Account3 )
Verfasst am: 21.3.2012 15:54
Etwas inkompetenteres habe ich selten...
gelesen: Gelöschte Computerdaten könne man zum... mehr
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