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Grundversorgung


Das Land Salzburg ist im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung mit dem Bund für die Grundversorgung von Asylwerbern, Vertriebenen und anderen nicht abschiebbaren Menschen, die im Bundesland Salzburg wohnen, zuständig.

Die Grundversorgung ist die Sicherstellung der Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden für die Dauer des Asylverfahrens bzw während des rechtmäßigen Aufenthalts und solange diesen nicht ausreichend eigene Mittel zur Verfügung stehen.


Zielgruppe
Grundversorgung erhalten folgende Personen, sofern Hilfsbedürftigkeit vorliegt:

  • Asylwerbende
  • Subsidiär Schutzberechtigte (nach § 8 Asylgesetz)
  • Fremde, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind.

Hilfsbedürftig ist, wer die Grundversorgung nicht aus eigenen Mitteln beschaffen kann.


Leistungen
Die Leistungen der Grundversorgung umfassen:

  • Unterbringung (in organisierten Unterkünften oder Privatunterkünften)
  • Verpflegung
  • Bekleidung
  • Krankenversorgung
  • Leistungen für pflegebedürftige Personen
  • Schulbedarf für SchülerInnen
  • Taschengeld für Personen in organisierten Unterkünften


Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF)
UmF werden vom SOS-Kinderdorf und dem Verein menschen.leben auf der Grundlage einer Vereinbarung betreut.


Sozialbetreuung
Die Asylwerbenden und -berechtigten werden während des Asylverfahrens betreut.
Diese Sozialbetreuung der Personen in den organisierten Unterkünften und in den Privatquartieren wird im Auftrag und auf Kosten des Landes Salzburg von der Caritas wahrgenommen.


Freizeitprogramm
Das Land Salzburg finanziert auch Freizeitaktivitäten für Kinder in Flüchtlinsquartieren.


Deutschkurse
Personen, die Grundversorgung erhalten, werden im Rahmen des Budgetrahmens in der Zeit des Asylverfahrens Deutschkurse kostenfrei angeboten.


Rechtsgrundlagen zur Grundversorgung

  • Salzburger Grundversorgungsgesetz (LGBl.Nr. 35/2007)
  • Grundversorgungsvereinbarung nach Art. 15a B-VG (LGBl.Nr. 91/2004)
  • Bundesasylgesetz (BGBl.Nr. 100/2005)


Finanzierung
Die Kosten der Grundversorgung werden von Bund und den Ländern gemeinsam finanziert - und zwar je nach Versorgungstagen wie folgt:

  • bis 360 Verfahrenstage: 60:40% (Bund und Land)
  • ab 361 Verfahrenstage: 100% Bund (= 100% Fälle)

Die auf die Länder entfallenden Kosten werden zwischen den Ländern nach der Wohnbevölkerung ausgeglichen (= Länderausgleich).


Infos
Für weitere Informationen steht zur Verfügung:
Mag. Andreas Eichhorn, Tel. (0662) 80 42 - 35 39


Broschüren:

  • "Grundversorgung"
  • "Starter and Welcome"


Rückfragen: Grundversorgung