Fischerei
Die Fischerei ist im Bundesland Salzburg unter Einhaltung des Fischereigesetzes bzw der entsprechenden Verordnungen auszuüben.
Das Fischereirecht besteht in der Befugnis, in einem Gewässer, auf das sich dieses Recht erstreckt, zu fischen. Dieses Recht ist im Gegensatz zum Jagdrecht ein selbstständiges, nicht mit Grund und Boden oder mit dem Eigentum am Gewässer verbundenes dingliches Recht.
Weitere Informationen
- Landesfischereiverbandes
- Bundesland Salzburg
- Tennengau
- Flachgau
- Pongau
- Lungau
- Pinzgau
- Stadt Salzburg
- Formulare Land- und Forstwirtschaft
- Bestellung eines Fischereischutzorgans - Antrag