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Gewerbe


Gewerbliche Tätigkeiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden. Die meisten dieser Berufe unterliegen der Gewerbeordnung 1994 (zB. Handwerke, Handel, Gastgewerbe).


Daneben gibt es aber auch gewerbliche Tätigkeiten, die in eigenen Bundes- oder Landesgesetzen geregelt sind. Dazu zählen u.a. die Bergführer, die Schischulen, die Gesundheitsberufe, die Verkehrsunternehmen sowie die dem Veranstaltungsrecht unterliegenden Tätigkeiten (zB. Kinos, Theater, öffentliche Belustigungen).


Aus diesen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ergeben sich unterschiedliche Behördenzuständigkeiten im Bereich der Landesverwaltung.

Hier finden Sie Informationen zu diversen gewerblichen Förderungen.

Formulare:


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