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Zivildienst im Bundesland Salzburg

Der Zivildienst ist nicht als Alternative zum Wehrdienst gedacht, sondern als Ersatzdienst in Ausnahmefällen. Männliche Staatsbürger, die aus Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten, können seit 1975 in Österreich statt des Wehrdienstes Zivildienst leisten.

Dem Ansuchen zur Absolvierung des Zivildienstes (Zivildiensterklärung) geht die Aufforderung zur Stellung (Musterung) des Militärkommandos Salzburg voraus. Bei der Stellung wird durch zahlreiche Untersuchungen die Tauglichkeit festgestellt. Wer bei der Stellung als tauglich befunden wurde, kann die Zivildiensterklärung beim jeweiligen Militärkommando einreichen.

Neue Zivildiensteinrichtungen werden von der Landeshauptfrau genehmigt bzw. anerkannt. Das Amt der Salzburger Landesregierung (Referat für Wahlen und Sicherheit) informiert und beratet Zivildienstpflichtige und Zivildiensteinrichtungen.

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